Arnsberg: „Die ehrenamtliche Leitung der Feuerwehr muss weiterhin möglich sein“

Arnsberg: „Die ehrenamtliche Leitung der Feuerwehr muss weiterhin möglich sein“ Bürgermeister Hans-Josef Vogel lehnt Änderung in Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW ab

Arnsberg. Hans-Josef Vogel, Bürgermeister der Stadt Arnsberg, setzt sich beim NRW-Innenministerium dafür ein, dass auch zukünftig die Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich ausgeübt werden kann. Er lehnt Vorschläge ab, wonach künftig nur noch Haupt-amtliche eine ehrenamtliche Feuerwehr leiten sollen. Das schwäche das Ehrenamt innerhalb der Feuerwehr und der Bürgergesellschaft insgesamt und sei eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung.

„Es ist gerade Kennzeichen des bürgerschaftlichen Engagements, dass aktive Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen und dafür auch Gestaltungsräume nutzen wie bei der Bestel-lung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr“, erklärt Vogel. Darüber hinaus trage das ehrenamtliche Engagement auch ganz entscheidend dazu bei, eine Stadt auch in Zeiten knapper Kassen zukunftsweisend zu gestalten.

„Die vorgeschlagenen Änderungen stellen zudem einen Eingriff in die kommunale Selbstverwal-tung dar: Während bisher der Rat der Stadt nach einer Anhörung entscheidet, wäre künftig ein Landesgesetz für die Auswahl des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich“, kritisiert Vogel.

Dass es so weitergehen sollte wie bislang, zeigt auch ein Blick in die Vergangenheit: Die Stadt Arnsberg habe bislang sehr gute Erfahrungen mit einer ehrenamtlich geleiteten Bürgerfeuerwehr gesammelt.

 

Novellierung Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW

Sehr geehrter Herr Minister Jäger,

Ihrem Ministerium liegen derzeit zwei Vorschläge zur Novellierung des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) vor. Beide Vorschläge sehen vor, dass der hauptamtliche Leiter einer hauptamtlich besetzten Feuerwache gleichzeitig kraft Gesetzes auch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ist, d.h. Leiter der ehrenamtlichen Kräfte oder der Freiwilligen Feuerwehrleute.

Die Umsetzung der Vorschläge, zukünftig den hauptamtlichen Leiter auch als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr gesetzlich festzuschreiben, schwächen das bürgerschaftliche Engagement oder das Ehrenamt innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr und die Bürgergesellschaft insgesamt. Die Vorschläge bedeuten zudem einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Heute können die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr alle sechs Jahre den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr vorschlagen. Dieses Vorschlagsrecht ist die notwendige Konsequenz oder der konsequente Ausdruck des bürgerschaftlichen Handelns der freiwilligen Feuerwehrleute. Dieses Recht darf den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten im Rahmen der Novellierung des FSHG nicht genommen werden.

Zumal es derzeit möglich ist, den hauptamtlichen Leiter der hauptamtlichen Feuerwache auch zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu ernennen. Dies geschieht aber nur dann, wenn die Person aus Sicht der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte entsprechend geeignet ist – eine sinnvolle Regelung, da sie das Wissen der Akteure in das Besetzungsverfahren der Stelle einbringt.

Mit der vorgeschlagenen Neuregelung hat das bürgerschaftliche Engagement allerdings kaum noch Einfluss auf die Arbeit der freiwilligen Kräfte. Es ist aber gerade Kennzeichen des bürgerschaftlichen Engagements, dass aktive Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen und dafür auch Gestaltungsräume nutzen oder Zuständigkeiten nutzen können, wie hier bei der Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr.

In der Stadt Arnsberg haben wir sehr gute Erfahrungen mit der ehrenamtlichen Leitung der Freiwilligen Feuerwehr gemacht.

Selbstverständlich ist bei uns – und auch anderswo – der hauptamtliche Leiter der Feuerwache in die Führungsstruktur der gesamten Feuerwehr als stellvertretender Wehrführer eingebunden, so dass dadurch eine reibungslose Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Kräften möglich wird und gesichert ist.

Die vorgeschlagene Änderung des FSHG stellt zudem einen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstbestimmung und Selbstgestaltung dar. Ein Landesgesetz würde vorschreiben, wer die Freiwillige Feuerwehr leiten soll. Bisher entscheidet dies nach Anhörung der Feuerwehr der jeweilige Rat der Stadt.

Ein solcher Eingriff schwächt nicht nur das bürgerschaftliche Engagement und damit die lokale Bürgergesellschaft, sondern auch die Gestaltungsmöglichkeiten der demokratisch gewählten Vertreter der Kommune mit ihrem großen Alltagswissen und ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven.

Im Bereich der Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr sollte deshalb auf jegliche Änderung im FSHG verzichtet werden. Die jetzige Regelung hat sich bewährt und liegt im Interesse aller Beteiligten.

Durch eine Neuregelung des FSHG in diesem Bereich würde ein funktionierendes ehrenamtliches System angeschlagen, das zudem kostengünstiger ist als ein hauptamtliches. Nicht zuletzt trägt gerade die Freiwillige Feuerwehr zur Identität einer Stadt und ihrer Ortsteile und Quartiere in besonderer Weise bei.

Im Übrigen: Städte und Gemeinden müssten ansonsten finanziell mehr leisten als heute. Die Besetzung des Leiters der Feuerwehren aus dem hauptamtlichen Bereich zieht zwangsläufig höhere Personalkosten durch die anzupassende Besoldung der feuerwehrtechnischen Beamten nach sich.

Also lasst uns beim Bewährten: beim bürgerschaftlichen Engagement bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans-Josef Vogel