Anmel­dung eines gro­ßen Hun­des kos­tet künf­tig Land ändert Gebührensätze

18. Februar 2015
von Redaktion

Arns­berg. Wer die Hal­tung eines gro­ßen Hun­des bei der Stadt anzeigt, muss dafür ab dem 1. März anders als bis­lang eine Gebühr von 25 Euro bezah­len. Die­se Ände­rung geht auf eine ver­pflich­ten­de Anord­nung der Lan­des­re­gie­rung an die Kom­mu­nen zurück.

Die All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­ge­büh­ren­ord­nung besagt somit künf­tig kon­kret Fol­gen­des: Jede/​r Bürger/​in, der/​die ab dem 1. März einen gro­ßen Hund im Stadt­bü­ro oder direkt bei der zustän­di­gen städ­ti­schen Mit­ar­bei­te­rin im Ord­nungs­amt anmel­det, muss hier­für einen Betrag von 25 Euro zah­len, der direkt vor Ort zu ent­rich­ten ist. Bis­lang fie­len bei der Anmel­dung eines Hun­des kei­ne Kos­ten für den Bür­ger an. Die Anzei­ge des Hal­tens eines gro­ßen Hun­des ist verpflichtend.