Alte Kühlgeräte und Feuerlöscher

Richtige Entsorgung schützt vor Strafen
Arnsberg Obalte Kühlschränke, Klimageräte, Kühltheken, Eismaschinen oder auch Feuerlöscher – Beim Aufräumen im Keller, beim Entrümpeln einer Wohnung oder beim Kauf energiesparender neuer Geräte stellt sich die Frage: Wohin mit den alten Geräten? Über Internetportale oder Kleinanzeigen lassen sich vielleicht noch ein paar Euro verdienen und über die Entsorgung braucht man sich dann auch keine Gedanken zu machen.
 
Aber Vorsicht: alte Kühlgeräte, die vor dem 01.01.1995 hergestellt wurden, enthalten häufig ozonschädigende Kältemittel (z.B. R 12, R22) und alte Feuerlöscher enthalten das ozonschädigende Halon. Der Einsatz und Verkauf – aber auch die unentgeltliche Weitergabe Halon-haltiger Feuerlöscher – ist verboten. Sie sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
 
Bei Kühlgeräten ist die Weiterverwendung für den Eigengebrauch zulässig, der Verkauf oder auch die unentgeltliche Abgabe an Dritte jedoch verboten. Nach Nutzungsende oder bei Defekt müssen die Geräte ordnungsgemäß entsorgt werden.
 
Daher ist es richtig, alte Kühlgeräte bei der kommunalen Sammelstelle abzugeben. Das ist kostenlos – und schützt vor Strafen. Denn durch die national koordinierte Internetüberwachung „Chemikalien“ werden Anbieter auf den entsprechenden Portalen aufgespürt und belangt. Die Verstöße gegen die Verkaufs- und Abgabeverbote stellen Straftaten dar. Eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung ist ebenfalls strafbar.
 
Wie kann ich feststellen, welches Kältemittel in meinem Gerät verwendet wird?
 
Die Kennzeichnung für das Kältemittel befindet sich in der Regel als Aufkleber am Kompressor des Gerätes oder ist dort eingeprägt oder befindet sich auf dem Typenschild. Es können auch anstelle der „R“ Bezeichnung Handelsnamen wie z.B. „Freon“, „Frigen“ oder „Solvay“ mit der entsprechenden Zifferkombination vorhanden sein.
 
Bei Kühlgeräten befindet sich das Typenschild in der Regel im Innern, bei Feuerlöschern, Klimageräten oder Eismaschinen ist das Typenschild außen angebracht.
 
Rechtsgrundlagen, Hinweise und Links zu den verbotenen Kältemitteln findet sich auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/c/chemikalien_ozon/index.php