AfD: Nicht nur auf Sand gebaut

Einführung von Parkplätzen und einer Parksanduhr für Kurzparker

Arnsberg. Gute Parkmöglichkeiten sind mitentscheidend für den Erfolg von Gewerbetreibenden. Einkaufszentren erfreuen sich vor allem großer Beliebtheit, weil diese häufig mit umfangreichen Parkflächen versehen sind. Für Gewerbetreibende in gewachsenen und dicht bebauten Lagen wird es immer schwerer zu bestehen, weil „ein kurzer Einkauf“ wegen fehlender Parkplätze häufig nicht mehr möglich ist. Hierzu erklärt der Fraktionssprecher der Arnsberger Alternative für Deutschland (AfD), Jürgen Antoni: „Die Parkplatzproblematik an vielen Stellen in der Stadt Arnsberg ist einer der Gründe, warum es zu Ladensterben und der Geschäftsaufgabe von immer mehr Kleingewerbetreibenden kommt. Um Kleingewerbetreibende und Einzelhändler zu stärken, können an geeigneten Stellen Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden. Durch geschickte Platzierung dieser Parkflächen kann auf einigen Straßen möglicherweise sogar das „in der zweiten Reihe parken“ reduziert und der Verkehrsfluss verbessert werden. Auch ist es denkbar sämtliche, öffentliche Parkmöglichkeiten für Kurzzeitparker kostenlos nutzbar zu machen. Eine Kontrolle der Parkzeit kann über eine Sanduhr erfolgen, die von außen sichtbar im Innenraum des Autos angebracht wird. Die Parkdauer kann dabei nach städtischem Wunsch gestaltet werden. Bewährt haben sich in Vergleichskommunen zum Beispiel Acht oder fünfzehn Minuten.“ Antoni führt weiterhin an, dass „die Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen und die Einführung einer Parksanduhr im Gegensatz zu der von der Stadt Arnsberg aus Kostengründen abgelehnten Brötchentaste eine günstige Alternative biete, um die Geschäfte, von durch Parkplatznot benachteiligten Kleingewerbetreibenden in Innenstadtlagen, zu fördern.“ Eine kostspielige Umrüstung der bestehenden Parkscheinautomaten würde demnach entfallen. Positive Erfahrungen mit solchen Konzepten gibt es bereits in anderen Städten. Hervorzuheben ist die Stadt Kirchheim. Dort wurde vom „Bund der Selbständigen Kirchheim“, das Projekt der Sandparkuhr bereits 2012 entwickelt und für Kurzparker kostenfreies Parken auf allen oberirdischen öffentlichen Parkflächen ermöglicht. Die Stadt Bruchsal verfolgt als Nachahmer mit der Einführung der Sanduhr „Sandy“ ebenso dieses attraktive Konzept und stellt auch für andere Städte und Gemeinden ein umfangreiches Portfolio an Kommunikationsmitteln zur Verfügung (Entscheidungsfindung im Voraus, Kommunikation mit den Bürgern, Einführung der Kurzparklösung). Die Stadt Arnsberg würde, nach Aussage des AfD – Fraktionssprechers, „als einer der Vorreiter dieses Parkkonzepts die Kleingewerbetreibenden fördern und diese nach den Neubauten großer Einkaufszentren sinnvoll unterstützen und auch einen positiven Impuls für Nachbargemeinden im Hochsauerlandkreis und darüber hinaus setzen.“ Hierzu führte Antoni weiter an: „Eine Umsetzung dieses Konzepts würde Arnsberg zur sympathischen Stadt im Sinne des Stadtmarketings machen, Bürgernähe in die Tat umsetzen und die Wirtschaft ankurbeln.“ Auf Nachfrage beim ADAC, bewertete Ronald Winkler, Fachreferent für Stadtverkehr, das Parksanduhr-System positiv: „Für Kommunen hat die Sanduhr die Vorteile, dass damit keine Umrüstungskosten für Parkscheinautomaten verbunden sind und die Überwachung vereinfacht wird. Die Autofahrer profitieren mit der Uhr davon, dass der Weg zum Parkscheinautomaten entfällt“. Die Arnsberger AfD fordert in ihrem aktuellen Ratsantrag die Verwaltung auf, zu prüfen, wo eine Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen sinnvoll und möglich sei. Dabei sei der Bedarf von Gewerbetreibenden in den Fokus zu nehmen. Desweiteren soll die Verwaltung zur Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung, mit der Prüfung der Einführung einer Parksanduhr, für Kurzparker beauftragt werden. Antoni erklärte abschließend, das ein, von der Stadt Arnsberg im Jahre 2009 in Auftrag gegebenes Einzelhandels- und Zentrenkonzept „nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen auf ein, für die Stadt Arnsberg ausgerichtetes und für den Einzelhandel tragfähiges Konzept zur Verhinderung von Geschäftsleerständen entspricht.“ Somit soll die Verwaltung von daher beauftragt werden, die ortsansässigen Werbegemeinschaften, so wie die sachberührenden Bezirksausschüsse in das zukünftige Parkraumbewirtschaftungskonzept mit einzubeziehen.