Abschaffung der Hundesteuer in Arnsberg – Erhöhung des objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls der Arnsberger Bürger

Arnsberg. Antrag zur Tagesordnung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2017 und zur Sitzung des Rates der Stadt Arnsberg am 14.03.2017.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vogel, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD Fraktion im Rat der Stadt Arnsberg beantragt, zur Erhöhung des objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls der Arnsberger Bürger und zur Kriminalitätsprävention, fortlaufend die Aussetzung der Hundesteuer in der Stadt Arnsberg, beginnend ab dem 01.04.2017.

 

Begründung:

Täglich müssen wir der heimischen Presse gleich mehrere Einbruchsmeldungen und

Einbruchsversuche, sowohl in Privatwohnungen- und Häuser, als auch in

Geschäftsräume entnehmen.

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in Arnsberg, wie auch die offizielle, Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) belegt, seit Jahren ansteigend und das bei

gleichzeitig sinkender Aufklärungsquote.

Und auch im öffentlichen Raum ist die Zahl der Raubüberfälle und

Handtaschendiebstähle angestiegen. Mit der Abschaffung der Hundesteuer in der Stadt Arnsberg kann es gelingen, eine größtmögliche Sicherheit für unsere Bürger in der heutigen Zeit zu schaffen.

Neben Alarmanlagen und Sicherheitstüren gelten Hunde als bester Schutz vor Dieben und Einbrechern. Neben mechanischen Schutzmaßnahmen empfiehlt die Polizei in einem Strategiepapier, sich einen Hund zuzulegen. „Alarmanlagen und Fenstersicherungen“ bieten nur bedingten Schutz, ein Hund ist zweifellos die bessere Lösung.

Einschlägig vorbestrafte Häftlinge wurden befragt, welche Schutzmaßnahmen am

effektivsten sind.

Mehr als 50 Prozent der Befragten gaben an, sie würden nie in ein Haus oder eine Wohnung eindringen, in der ein Hund lebt. Auf die Größe des Hundes kommt es dabei nicht an. Gebell hinter der Wohnungstür ist für Einbrecher auf jedem Fall ein Grund, das Weite zu suchen. Und Gebell veranlasst aufmerksame Nachbarn und

Hausbewohner nachzuschauen, was los ist.

Wenn eine Alarmanlage losheult, ist der Täter meist bereits im „Objekt der Begierde“ und kann zumindest einiges an Wertgegenständen mitnehmen.

Wenn hingegen ein Hund hinter der Tür knurrt und bellt, kommt der

Einbrecher gar nicht erst hinein.

Neben dem Wachinstinkt gibt es noch körperliche Eigenschaften, die den Hund zur

lebenden Alarmanlage machen. Ein Hund hört um vieles besser als wir Menschen.

Hundeohren nehmen Schwingungen wahr, die weit jenseits unserer Wahrnehmungen liegen. Damit hört er Geräusche, lange bevor wir etwas wahrnehmen.

Hundeaugen nehmen Bewegungen wahr, die uns entgehen, da Hunde ein

wesentlich breiteres Blickfeld haben als Menschen. Auch sehen sie bei zunehmender Dunkelheit besser als wir. Die Alarmanlage Marke „Hund“ ist immer betriebsbereit, ohne dass man sie

„einschalten“ muss, sogar bei Stromausfall.
Hinzu kommt der wirtschaftliche Aspekt. Durch die gestiegene Zahl der

Wohnungseinbrüche, entstand alleine 2015 ein volkswirtschaftlicher Schaden von weit mehr als 500 Millionen Euro. Wenn eingebrochen wird, haben die Betroffenen oftmals mehr mit den psychischen Folgen zu kämpfen als mit den Materiellen.
Die Abschaffung der Hundesteuer in Arnsberg schafft zudem einen weiteren Anreiz sich einen Hund zuzulegen und verringert somit weiterhin für viele Arnsberger Bürger das Risiko, Opfer eines Einbruchs oder Raubes zu werden.

Auch Menschen, die sich bislang aus finanziellen Gründen keinen Hund halten und erst recht nicht in teure Sicherheitstechnik investieren können, oder dessen Vermieter keinerlei Interesse an einer technischen Aufrüstung und effektivem Einbruchschutz haben, könnten somit auch ein Stück weit sicherer und frei von Angst leben. So könnte in Arnsberg auch dem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes (vom 08.02.2017, Az. 14 AS 10/16 R) entgegengewirkt werden, wonach ALG II Bezieher

zukünftig kein Recht auf einen Hund als Haustier mehr haben. In der

Gesetzesbegründung zum SGB II sucht man Derartiges vergebens und gerade

deshalb darf man vermuten, dass die Grundlage für diese Entscheidung political correctness ist. Was bedeutet diese Entscheidung nun für ALG II Empfänger? Ganz einfach: Dass es einem ALG II Empfänger generell zuzumuten ist, die Kosten für gesetzliche Pflichtversicherungen zu vermeiden, auch wenn er dafür seinen geliebten Hund, des Menschen besten Freund, ins Tierheim geben muss. Wer also trotz Einkommen arbeitslos ist, oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen festhängt und ALG II zur Existenzsicherung benötigt, weil sein Einkommen zu gering ist, der hat laut BSG gefälligst seinen Hund ins Tierheim zu geben, sofern er sich trotz Job die Kosten für die Haftpflichtversicherung seines Hundes nicht vom Munde absparen kann. Nun, Tierfreunde werden sicher eher Letzteres tun, als sich von ihrem meist langjährigen treuen Begleiter zu trennen. Das macht dieses Urteil aber nicht besser, mit dem all jene die, auch bei uns in Arnsberg, nicht von Ihrem Einkommen leben können, höchstrichterlich auf die untersten Plätze der Gesellschaft verwiesen werden. Mit der Aussetzung der Hundesteuer in Arnsberg kann auch hier ein zusätzliches Zeichen sozialer Gerechtigkeit gesetzt werden.

Die Abschaffung der Hundesteuer in Arnsberg wird vor diesem Hintergrund

Modellcharakter bekommen können und Arnsberg nicht nur als „Ausgezeichneten Ort im Land der Ideen“, als „klimaaktive Kommune“ oder als „Seniorenfreundlichste Stadt“ präsentieren, sondern auch als „die Sicherste Stadt“ von sich reden machen, als die Stadt, die sich für die Sicherheit ihrer Bürger einsetzt.

Gegenfinanzierung, falls erforderlich:

Für das Jahr 2017 sind im städtischen Haushalt Einnahmen in Höhe von 390.000 Euro im Bereich der Hundesteuer eingeplant. Das Aussetzen der Hundesteuer bedeutet eine Mindereinnahme, gerechnet ab dem 01.04.2017, in Höhe von 292.000 Euro für das laufende Haushaltejahr.

Durch die Absenkung der Kreisumlage ergibt sich im laufenden Haushaltsjahr ein Plus in Höhe von 697.000 Euro, so dass nach Wegfall der Einnahmen durch die Hundesteuer noch ein Plus in Höhe von 405.000 Euro im städtischen Haushalt ausgewiesen werden kann.

Pressemeldung der AfD-Ratsfraktion Arnsberg 10.02.2017