SEPA-Lastschriftmandat für die Zulassung eines Fahrzeugs ab 30. Januar erforderlich

Hochsauerlandkreis. Für die Zulassung eines Fahrzeugs, das der Kfz-Steuer unterliegt, muss der Zulassungsbehörde grundsätzlich eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorgelegt werden.

 

Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) passt die Kfz-Steuerverwaltung ihre Zahlungsverfahren an die neuen Regelungen an. Ab dem 30. Januar 2014 dürfen die Zulassungsbehörden die bisherigen Formulare für die Abbuchung der Kfz-Steuer nicht mehr annehmen.

 

Die neuen, dem SEPA-Format entsprechenden Vordrucke liegen im Wartebereich der Kfz-Zulassungsstelle aus und stehen auch auf den Internetseiten der Kreisverwaltung (www.hochsauerlandkreis.de) unter dem Link „Kfz-Online“ zum Download bereit.

Wichtig: Das SEPA-Lastschriftmandat ist zwingend zweimal zu unterschreiben: vom künftigen Fahrzeughalter und vom Kontoinhaber. Auch wenn die Zulassung von einer/einem Bevollmächtigten beantragt wird, muss der künftige Fahrzeughalter das Mandat vorab unterschreiben. Weiterhin ist das SEPA-Lastschriftmandat der Zulassungsbehörde im Original vorzulegen; eine Übermittlung per FAX oder E-Mail reicht nicht aus.

 

Fragen zum SEPA-Lastschriftmandat in der Fahrzeugzulassung und zu allen anderen Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle werden telefonisch unter den Sammelrufnummern 02931/94-4050 (Arnsberg), 02961/94-3050 (Brilon) und 0291/94-1050 (Meschede) beantwortet und sind ebenfalls im Internet nachzulesen.