Fahr­ver­bo­te wegen Ver­stö­ßen gegen Haupt­un­fall­ur­sa­che Geschwindigkeit

14. März 2018
von Redaktion

Foto: Dorf​in​fo​.de

Fin­nen­trop (Kreis Olpe) Am Mon­tag­nach­mit­tag führ­ten Poli­zei­be­am­te des Ver­kehrs­diens­tes Olpe eine Geschwin­dig­keits­mes­sung auf der B 236 in Fin­nen­trop durch. Hier­bei wur­den etli­che Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße fest­ge­stellt. Beson­ders rasant war eine  Pkw-Fah­re­rin unter­wegs, die die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit inner­orts ‑nach Abzug der Tole­ranz- um 51 km/​h, also gut 100 %, über­schritt. Zwei wei­te­re Fahr­zeug­füh­rer waren jeweils 39 km/​h bzw. 34 km/​h zu schnell. Die Tages­schnells­te erwar­tet nun ein Buß­geld in Höhe von 280,- € sowie 2 Mona­te Fahr­ver­bot und 2 Punk­te in Flens­burg. Die bei­den ande­ren Pkw-Fah­rer müs­sen mit einem Buß­geld in Höhe von 160,- €, einem ein­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bot und 2 Punk­ten rechnen.

PKW-Fah­rer ohne Fah­rer­er­laub­nis unterwegs

Atten­dorn – Am Diens­tag­nach­mit­tag wur­de gegen 17:30 Uhr ein 36-Jäh­ri­ger mit sei­nem PKW in der Dan­zi­ger Stra­ße in Atten­dorn von einer Strei­fe ange­hal­ten. Bei der nach­fol­gen­den Über­prü­fung konn­te er kei­nen Füh­rer­schein vor­wei­sen. Auf Vor­halt räum­te der Atten­dor­ner ein, noch nie eine Fahr­erlaub­nis beses­sen zu haben. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den, eine ent­spre­chen­de Anzei­ge erstattet.

Kon­troll­ver­lust beim Füh­ren eines Kraftfahrzeuges

Drol­s­ha­gen – Am Diens­tag­mit­tag befuhr ein 78-Jäh­ri­ger um 13:30 Uhr mit sei­nem VW die Benol­per Stra­ße in Drol­s­ha­gen in Rich­tung Olpe. Kurz vor dem dor­ti­gen Kreis­ver­kehr kam er bei nied­ri­ger Geschwin­dig­keit nach rechts von der Fahr­bahn ab und prall­te mit dem PKW gegen eine Stra­ßen­la­ter­ne und eine Hecke. Nach­fol­gen­de Fahr­zeug­füh­rer, denen zuvor bereits sei­ne unsi­che­re Fahr­wei­se auf­ge­fal­len war, leis­te­ten dem Seni­or sofort Ers­te Hil­fe. Offen­bar hat­te die­ser vor dem Unfall einen Schwä­che­an­fall erlit­ten und war des­halb von der Fahr­bahn abge­kom­men. Zu äußer­lich sicht­ba­ren Ver­let­zun­gen durch den Unfall kam es nicht. Nach Erst­ver­sor­gung durch die ange­for­der­te Not­ärz­tin wur­de der Ver­un­fall­te in ein Kran­ken­haus gebracht. Der Sach­scha­den beträgt ledig­lich ca. 850 €.