Blau – Eine Über­gangs­frist für den Tausch der Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen gibt es nicht

16. März 2018
von Redaktion

Kreis Soest  Vie­le Men­schen haben eine Lieb­lings­far­be. Die spie­gelt sich oft in der Far­be ihrer Fahr­zeu­ge wie­der. Kei­ne Rück­sicht wird auf Farb­vor­lie­ben bei Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen genommen. 

Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen müs­sen seit dem 1. März blau sein! Bei­spiel-Foto (Foto:Polizei)

Seit dem 01. März 2018 müs­sen die­se „Blau” sein. Dar­auf ach­ten die Poli­zei­be­am­ten nach dem 1. März beson­ders. Eine Über­gangs­frist für den Tausch der Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen gibt es nicht. Wer immer noch nicht mit „blau” unter­wegs ist, fährt ohne Ver­si­che­rungs­schutz und muss im Scha­dens­fall mit erheb­li­chen Regress­for­de­run­gen rech­nen. Dar­über hin­aus liegt auch eine Straf­tat vor, die von der Poli­zei mit einer Anzei­ge geahn­det wird. So wie bei einem 37-jäh­ri­gen Lipp­städ­ter der am Don­ners­tag von der Poli­zei an der Rix­be­cker Stra­ße ange­hal­ten wur­de. Sein Kenn­zei­chen war „schwarz”. Gegen ihn wur­de eine Anzei­ge wegen einer Straf­tat nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz geschrie­ben. Wer noch kein blau­es Kenn­zei­chen hat, der soll­te sich mög­lichst sofort auf den Weg zu sei­ner Ver­si­che­rung machen um ein neu­es Kenn­zei­chen zu erwer­ben. (lü)