Zusätz­li­che Leis­tun­gen beantragen

1. Juni 2015
von Redaktion

Mär­ki­scher Kreis. (pmk). Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne aus Fami­li­en, die in Bedarfs­ge­mein­schaf­ten leben, Kin­der­zu­schlag, Wohn­geld oder Sozi­al­hil­fe bezie­hen, kön­nen mit dem Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket (BuT) zusätz­li­che Leis­tun­gen erhal­ten. Dar­auf macht der Mär­ki­sche Kreis noch ein­mal auf­merk­sam. Das Gesetz umfasst unter ande­rem die außer­schu­li­sche Lern­för­de­rung, Leis­tun­gen für den Schul­be­darf, Klas­sen­fahr­ten, Mit­tag­essen in der Kita bzw. Schu­le oder die Mit­glied­schaft bei Sport, Spiel und Musik im Ver­ein oder einer ande­ren geeig­ne­ten Orga­ni­sa­ti­on. Die Leis­tun­gen, auf die ein Rechts­an­spruch besteht, müs­sen jeweils bean­tragt wer­den. Die Leis­tun­gen des BuT sol­len den Kin­dern mög­lichst schnell, unbü­ro­kra­tisch und auf direk­tem Wege zu Gute kom­men. Alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen auf der Inter­net-Sei­te des Mär­ki­schen Krei­ses unter www​.maer​ki​scher​-kreis​.de, Sich­wort Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket, oder tele­fo­nisch bei Frau Lüt­tig, Tele­fon 02352/966‑7226.