Tri­chi­nen­un­ter­su­chung neu geregelt

7. Januar 2013
von Redaktion

Mit dem Ein­tritt in den Ruhe­stand been­det Kuni­bert Heese­mann sei­ne lang­jäh­ri­ge Tätig­keit als Fach­as­sis­tent in der Schlacht­tier- und Fleisch­un­ter­su­chung des Mär­ki­schen Krei­ses. Sein Bezirk Wer­dohl wird künf­tig von Die­ter Coor­dt (Tele­fon 02351/50436) über­nom­men. Das teilt der Kreis mit. Für die Her­scheid, Mei­nerz­ha­gen und Kierspe ist ab Febru­ar Dr. Vik­to­ria Alberts (Tele­fon 02354/3480 oder Han­dy 0151/21575188) zuständig.
 
Ab die­sem Jahr darf die Unter­su­chung auf Tri­chi­nen nur noch in spe­zi­el­len Labors erfol­gen. Des­halb wer­den künf­tig alle Pro­ben aus dem Kreis­ge­biet im Labor des Sie­ge­ner Schlacht­ho-fes unter­sucht. Die Tri­chi­nen­pro­ben wer­den wei­ter­hin durch das Per­so­nal  im Mär­ki­schen Kreis ent­nom­men und der Unter­su­chung zuge­lei­tet. Eine vor­schrifts­mä­ßi­ge Kenn­zeich­nung aller Pro­ben ist not­wen­dig, weil die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se anony­mi­siert von der Unter­su­chungs­stel­le in Sie­gen im Inter­net ver­öf­fent­licht werden.
 
Die Wil­dursprungs­schei­ne wer­den am nächs­ten Werk­tag per Post ver­sen­det. Kos­ten für  die Pro­ben­ent­nah­me und die Unter­su­chung bei Schwarz­wild lie­gen wei­ter­hin bei 13,92 Euro. An beson­ders geschul­te Jäger kann  die Ent­nah­me von Pro­ben zur Tri­chi­nen­un­ter­su­chung über-tra­gen wer­den. Dann wer­den  bei Abga­be und Bar­zah­lung direkt im Vete­ri­när­amt Lüden­scheid oder Iser­lohn  die rei­nen Unter­su­chungs­kos­ten von 4,90 Euro je Pro­be berech­net. Revie­re, die  sich an die­sem Ver­fah­ren betei­li­gen wol­len, müs­sen eine Über­tra­gung der Pro­ben­ent­nah­me  auf eine kun­di­ge Per­son  bei dem Vete­ri­när­amt bean­tra­gen. Ansprech­part­ne­rin dafür ist Elvi­ra Rietz­ler (Tele­fon 02351/966 6540).
 
Die Pro­ben­ab­ga­be und der Erwerb von Wild­mar­ken im Kreis­haus Iser­lohn ist nur nach vor­he­ri­ger Anmel­dung mög­lich. Ansprech­part­ne­rin dafür Karin Dre­sel (Tele­fon 02371/966‑8041). Im Kreis­haus Lüden­scheid ist dies inner­halb der Dienst­zei­ten auch ohne Vor­anmel­dung möglich.