Sportfördermittel 2013 Antrag auf Zuwendung von Jugendfördermitteln

Menden (Märkischer Kreis) Die Abteilung Planung und Sport weist alle Mendener Sportvereine bzw. Abteilungen nochmals darauf hin, dass die Anträge auf Zuwendung von Jugendfördermitteln bis zum 30.04. bei der Stadtverwaltung einzu- reichen sind. Aufgrund des umzusetzenden Haushaltssicherungskonzeptes werden nur noch Jugendfördermittel im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgezahlt. Der Antrag kann im Internet unter www.stadt-menden.de „Leben in Menden“ im Thema Bürgerservice & Politik – Kultur, Freizeit u. Bildung unter Service/Download-Formulare und Unterlagen angefordert werden. Diese Regelung gilt auch für Antragsteller des vergangenen Jahres, denen die Unterlagen nicht mehr un- aufgefordert zurgesandt werden. Anträge, die nach dem 30.04. eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.