Schü­ler-BAföG jetzt beantragen

23. September 2014
von Redaktion

Mär­ki­scher Kreis. (pmk). Das neue Schul­jahr hat begon­nen. Wer Anspruch auf Schü­ler-BAföG hat, soll­te jetzt schnell noch einen Antrag stel­len, damit even­tu­el­le Ansprü­che nicht ver­lo­ren gehen. Das teilt der Mär­ki­sche Kreis mit. Die Leis­tun­gen für Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den als Zuschüs­se gezahlt und müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den. Schü­ler-BAföG ist vom Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Aus­zu­bil­den­den und in der Regel vom Ein­kom­men der Eltern abhängig.

 

-     För­der­fä­hig sind Berufs­fach­schul- und Fach­schul­klas­sen, die in einem mehr­jäh­ri­gen Bil­dungs­gang einen berufs­qua­li­fi­zie­ren­den Abschluss vermitteln.

-     För­der­fä­hig ist der Besuch von Abend­haupt- und Abend­re­al­schu­len, Berufs­auf­bau­schu­len, Abend­gym­na­si­en und Kol­legs. Geför­dert wer­den auch Fach- und Fach­ober­schul­klas­sen, deren Besuch eine abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung voraussetzen.

-     Der Besuch von wei­ter­füh­ren­den all­ge­mein­bil­den­den Schu­len ab Klas­se 10 und den übri­gen Berufsfach‑, Fach- und Fach­ober­schu­len kann nur dann geför­dert wer­den, wenn der/​die Schüler/​in nicht bei den Eltern wohnt und die­se Schul­form von der Woh­nung der Eltern aus nicht erreich­bar ist.

 

Die jewei­li­gen Aus­bil­dungs­stät­ten und Aus­bil­dungs­gän­ge müs­sen för­de­rungs­fä­hig im Sin­ne des BAföG sein. BAföG wird frü­hes­tens aber dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wur­de. Wei­te­re Infos unter www​.maer​ki​scher​-kreis​.de. Dort kön­nen das BAföG-Merk­blatt und BAföG-Anträ­ge her­un­ter­ge­la­den wer­den. Antrags­for­mu­la­re kön­nen auch im Amt für Aus­bil­dungs­för­de­rung beim Mär­ki­schen Kreis, in den Rat­häu­sern der Städ­te und Gemein­den sowie in den Beruf­kol­legs abge­holt wer­den. Wich­tig für eine zügi­ge Bear­bei­tung ist, dass die Anträ­ge voll­stän­dig aus­ge­füllt und alle not­wen­di­gen Anla­gen bei­gefügt wer­den. Tele­fo­nisch und per­sön­lich bera­ten ger­ne die Mit­ar­bei­ter des Amtes für Aus­bil­dungs­för­de­rung beim Mär­ki­schen Kreis in Alte­na, Bis­marck­stra­ße 17, Tele­fon 02352/966–60. Um War­te­zei­ten für eine per­sön­li­che Bera­tung zu mini­mie­ren, bit­te mög­lichst vor­her tele­fo­nisch einen Ter­min vereinbaren.