News­let­ters „Betrieb & Umwelt 1/2014“ erschienen

11. April 2014
von Redaktion

ortsschild-märkischer-kreisMär­ki­scher Kreis. (pmk). Getreu dem Mot­to „aus der Pra­xis für die Pra­xis“ ver­öf­fent­licht der Mär­ki­sche Kreis zusam­men mit der Stadt Hagen, dem Enne­pe-Ruhr-Kreis sowie der Hage­ner und Bochu­mer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer die aktu­el­le Aus­ga­be des regio­na­len Infor­ma­ti­ons­diens­tes „Betrieb & Umwelt“. Auch in der neu­en Bro­schü­re fin­den die Leser wich­ti­ge unter­neh­mens­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen zum Umwelt­schutz, zu gesetz­li­chen und tech­ni­schen Neue­run­gen sowie zu Managementanforderungen.

 

Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de bekannt, dass sämt­li­che Abfall­trans­por­te bei der jeweils zustän­di­gen Abfall­be­hör­de ange­zeigt wer­den müs­sen. Das sorg­te ins­be­son­de­re im Hand­werk für Unru­he. Die Betrie­be befürch­te­ten nicht nur einen büro­kra­ti­schen Mehr­auf­wand des Anzei­ge­ver­fah­rens, son­dern auch zusätz­li­che Kos­ten für Fach­kun­de­lehr­gän­ge. Jetzt wur­de die Ver­ord­nung zur „Fort­ent­wick­lung der abfall­recht­li­chen Über­wa­chung“ ver­öf­fent­licht. Es zeigt sich, dass die Auf­re­gung unbe­grün­det war. Für Abfall­trans­por­te, die nicht gewerbs­mä­ßig durch­ge­führt wer­den, gibt es Erleich­te­run­gen. Ein aus­führ­li­cher Bei­trag im aktu­el­len News­let­ter beschreibt die Neu­re­ge­lun­gen, die am 01. Juni in Kraft treten.

 

Bereits im Mai tritt die neue Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung in Kraft. Die Vor­ga­ben rich­ten sich nicht nur an Bau­her­ren von Eigen­hei­men, son­dern auch an Besit­zer von Altim­mo­bi­len. Die Eck­punk­te die­ser neu­en Ver­ord­nung wer­den eben­falls in der „Betrieb & Umwelt“ erläu­tert. Vor­ge­stellt wer­den wie­der zwei hei­mi­sche Betrie­be, die eine Vor­rei­ter­rol­le ein­neh­men und wich­ti­ge Impul­se für den tech­ni­schen Umwelt­schutz geben. Ein Unter­neh­men wird für die Ein­füh­rung einer mate­ri­al- und ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Pro­duk­ti­ons­tech­no­lo­gie vom Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um geför­dert. Ein ande­res darf sei­ne Pro­duk­te mit dem Blau­en Engel kenn­zeich­nen. Wei­te­re Hin­wei­se und Tipps run­den den News­let­ter ab.

 

Der News­let­ter kann beim Fach­dienst Umwelt­schutz und Pla­nung des Mär­ki­schen Krei­ses, Tele­fon 02351/966‑6371, ange­for­dert wer­den. Im Inter­net steht die aktu­el­le Ver­öf­fent­li­chung als pdf-Datei auf der Home­page des Krei­ses www​.maer​ki​scher​-kreis​.de bereit.