Mär­ki­scher Kreis zahl­te 2013 über 17,9 Mil­lio­nen Eltern- und Betreuungsgeld

3. Januar 2014
von Redaktion

ortsschild-märkischer-kreisMär­ki­scher Kreis. (pmk). Im Jahr 2013 zahl­te der Fach­dienst Woh­nungs­we­sen und Eltern­geld des Mär­ki­schen Krei­ses ins­ge­samt 17,9 Mil­lio­nen Euro Eltern­geld an 3591 Anspruchs­be­rech­tig­te aus.

Seit dem 01. August 2013 wur­den beim Mär­ki­schen Kreis auch ins­ge­samt 852 Anträ­ge auf das neue Betreu­ungs­geld gestellt und seit­dem ins­ge­samt 51.700 Euro aus­ge­zahlt. Die Bear­bei­tung von rund drei Vier­tel die­ser Anträ­ge erfolg­te inner­halb von zwei Wochen.

 

Emp­fän­ger des Eltern­gelds waren 3110 Müt­ter und 481 Väter. Der erfreu­li­che Trend des Vor-jah­res, das immer mehr Väter Eltern­geld in Anspruch neh­men, setz­te sich auch in 2013 fort. Gegen­über 2012 stieg der Anteil der Väter um 0,8 Pro­zent auf nun­mehr 13,4 Pro­zent an. Das Eltern­geld beträgt grund­sätz­lich zwi­schen 65 und 67 Pro­zent des durch­schnitt­li­chen Net­to­ein-kom­mens der letz­ten zwölf Mona­te vor der Geburt – maxi­mal 1800 Euro – und wird für zwölf Mona­te gewährt. Es wird für zwei wei­te­re Mona­te gezahlt, wenn auch der ande­re Eltern­teil die Kin­des­be­treu­ung über­nimmt und ein Ein­kom­mens­ver­lust ein­tritt. Neun von zehn Müt­tern bean­trag­ten Eltern­geld­leis­tun­gen für zehn, elf oder zwölf Mona­te, wäh­rend rund 80 Pro­zent der Väter Eltern­geld für zwei Mona­te bezog.

 

Eltern eines Neu­ge­bo­re­nen, die vor­her kein Ein­kom­men hat­ten, bekom­men 300 Euro im Monat. Allein­er­zie­hen­de, die vor der Geburt erwerbs­tä­tig waren, das allei­ni­ge Sor­ge­recht sowie einen Ein­kom­mens­ver­lust haben, kön­nen das Eltern­geld für 14 Mona­te erhal­ten. Die Aus­übung einer Teil­zeit­tä­tig­keit bis zu 30 Wochen­stun­den ist wäh­rend des Bezu­ges von Eltern­geld bzw. wäh­rend der Eltern­zeit zuläs­sig. Das Ein­kom­men hier­aus wird auf das Eltern­geld ange­rech­net. Jeder Anspruchs­be­rech­tig­te hat die Mög­lich­keit, sich das Eltern­geld als hal­ben Monats­be­trag bei dop­pel­ter Lauf­zeit aus­zah­len zu lassen.

 

Ab dem 01. August 2013 kann im Anschluss an den Bezug von Eltern­geld ein Anspruch auf Be-treu­ungs­geld bestehen. Betreu­ungs­geld erhal­ten Eltern, deren Kind ab dem 01. August 2012 gebo­ren wur­de, die die wei­te­ren Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen (z. B. Wohn­sitz in Deutsch­land) erfül­len und für die­ses Kind kei­ne öffent­lich geför­der­te Tages­ein­rich­tung oder Kin­der­ta­ges­pfle­ge in Anspruch nehmen.