Kir­mes 2017 in Men­den – Arbeits­grup­pe ver­gibt die Standplätze

24. November 2016
von Redaktion

Für die Kir­mes 2017 wer­den zum ers­ten Mal die neu beschlos­se­nen Richt­li­ni­en für die Ver­ga­be von Plät­zen angewandt.

Die 3‑köpfige Arbeits­grup­pe, bestehend aus Mit­ar­bei­tern des Ord­nungs­am­tes, ent­schei­det nun nach den neu­en Richt­li­ni­en und einer Bewer­tung über Punk­te über die ein­zel­nen Anbieter.
Im ers­ten Schritt sind nun die Fahr­ge­schäf­te und Karus­sells aus­ge­sucht wor­den, wobei eine Aus­wahl aus etwa 90 Bewer­bern getrof­fen wer­den muss­te. Ins­ge­samt ste­hen nur 10 Stand­plät­ze zur Verfügung.
Die Ent­schei­dun­gen der Arbeits­grup­pe wer­den nun, wie in den Richt­li­ni­en vor­ge­se­hen, dem städ­ti­schen Rech­nungs­prü­fungs­amt über­ge­ben. Sobald die Ver­trä­ge mit den aus­ge­such­ten Schau­stel­lern abge­schlos­sen wor­den sind, wird die Ver­wal­tung berich­ten, wel­che Groß­fahr­ge­schäf­te auf der Kir­mes 2017 ver­tre­ten sein werden.

Auch über die Zusa­gen für die wei­te­ren Betriebs­ar­ten (Fahr­ge­schäf­te für Kin­der, Imbiss-Stän­de, Süß­wa­ren­be­trie­be, Ver­kaufs­stän­de etc.) wird nun nach und nach unter Berück­sich­ti­gung der Richt­li­ni­en entschieden.