Stadt informiert über neue Fristen bei Dichtheitsprüfungen

Iserlohn. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (vormals Dichtheitsprüfung) durch eine Änderung des Landeswassergesetzes und eine Verordnung neu geregelt. Die Stadt Iserlohn informiert über den aktuellen Stand und die Fristen für Untersuchungen.

 

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitung zu überwachen. Wird eine Abwasserleitung neu errichet oder umgebaut, muss die Überprüfung vor der Inbetriebnahme erfolgen. Bei der Überprüfung müssen die Grundleitungen unter dem Haus einschließlich Verzweigungen und Schächte sowie der Kanalanschluss untersucht werden. Der Kanalanschluss endet am städtischen Kanal, der in der Regel in der Straße verlegt ist. Auch Grundstücke mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sind zu prüfen.

 

Für die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung bereits vorhandener Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gilt:

Abwasserleitungen für häusliche Abwässer, die vor dem 31.12.1965 errichtet wurden, sowie Abwasserleitungen für gewerbliche oder industrielle Abwässer, die vor dem 31.12.1990 errichtet wurden, sind bis zum 31.12.2015 zu überprüfen, alle übrigen bis zum 31.12.2020.

Für die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung von bestehenden Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt:

Abwasserleitungen für gewerbliche oder industrielle Abwässer, für die Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind (Indirekteinleitung über Kläranlage), müssen bis zum 31.12.2020 überprüft werden.

Die Überprüfung der Abwasserleitungen ist nach dreißig Jahren zu wiederholen.

 

Das Wasserschutzgebiet in Iserlohn umfasst nahezu vollständig den Iserlohner Norden beginnend an der Autobahn A 46 bis zur Ruhr mit den Ortsteilen Iserlohner-Heide, Sümmern, Kalthof, Drüpplingsen, Hennen und Rheinen. Nicht in dem Wasserschutzgebiet liegt der Ortsteil Stübbeken, Teile von Grürmannsheide sowie der Leckerhorstweg, der Kuhloweg und die Raiffeisenstraße.

 

Grundstückseigentümer müssen die Zustands- und Funktionsprüfung von einem anerkannten Sachkundigen vornehmen lassen. Dieser protokolliert Prüfung und Prüfergebnis. Das vom Sachkundigen unterschriebene Protokoll muss der Grundstückseigentümer aufbewahren. Die Stadt Iserlohn wird in Einzelfällen die Vorlage der Prüfungsunterlagen verlangen, wenn es der Betrieb der städtischen Abwasseranlage erfordert, zum Beispiel bei Problemen mit so genanntem Fremdwasser (z.B. zufließendes Oberflächenwasser oder durch undichte Stellen eindringendes Grundwasser).

 

Weitere ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de. Für weitere Informationen und Fragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Stadtentwässerung Gerald Anders (Tel. 02371 / 217-2759), Annette Bormann (Tel. 217-2760), Joachim Reiß (Tel. 217-2758) und Matthias Schulz (Tel. 217-2725) im Rathaus II am Werner-Jacobi-Platz 12, zur Verfügung. Anfragen per E-Mail können an die Adresse dichtheitspruefung@iserlohn.de gerichtet werden.