Stadt infor­miert über neue Fris­ten bei Dichtheitsprüfungen

30. Dezember 2013
von Redaktion
Ortsschild Iserlohn

Iser­lohn Mär­ki­scher Kreis

Iser­lohn. Das Land Nord­rhein-West­fa­len hat die Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung pri­va­ter Abwas­ser­lei­tun­gen (vor­mals Dicht­heits­prü­fung) durch eine Ände­rung des Lan­des­was­ser­ge­set­zes und eine Ver­ord­nung neu gere­gelt. Die Stadt Iser­lohn infor­miert über den aktu­el­len Stand und die Fris­ten für Untersuchungen.

 

Grund­stücks­ei­gen­tü­mer sind ver­pflich­tet, den Zustand und die Funk­ti­ons­fä­hig­keit ihrer pri­va­ten Abwas­ser­lei­tung zu über­wa­chen. Wird eine Abwas­ser­lei­tung neu erri­chet oder umge­baut, muss die Über­prü­fung vor der Inbe­trieb­nah­me erfol­gen. Bei der Über­prü­fung müs­sen die Grund­lei­tun­gen unter dem Haus ein­schließ­lich Ver­zwei­gun­gen und Schäch­te sowie der Kanal­an­schluss unter­sucht wer­den. Der Kanal­an­schluss endet am städ­ti­schen Kanal, der in der Regel in der Stra­ße ver­legt ist. Auch Grund­stü­cke mit Klein­klär­an­la­gen und abfluss­lo­sen Gru­ben sind zu prüfen.

 

Für die erst­ma­li­ge Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung bereits vor­han­de­ner  Abwas­ser­lei­tun­gen in Was­ser­schutz­ge­bie­ten gilt:

Abwas­ser­lei­tun­gen für häus­li­che Abwäs­ser, die vor dem 31.12.1965 errich­tet wur­den, sowie Abwas­ser­lei­tun­gen für gewerb­li­che oder indus­tri­el­le Abwäs­ser, die vor dem 31.12.1990 errich­tet wur­den, sind bis zum 31.12.2015 zu über­prü­fen, alle übri­gen bis zum 31.12.2020.

Für die erst­ma­li­ge Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung von bestehen­den Abwas­ser­lei­tun­gen außer­halb von Was­ser­schutz­ge­bie­ten gilt:

Abwas­ser­lei­tun­gen für gewerb­li­che oder indus­tri­el­le Abwäs­ser, für die Anfor­de­run­gen in einem Anhang der Abwas­ser­ver­ord­nung fest­ge­legt sind (Indi­rekt­ein­lei­tung über Klär­an­la­ge), müs­sen bis zum 31.12.2020 über­prüft werden.

Die Über­prü­fung der Abwas­ser­lei­tun­gen ist nach drei­ßig Jah­ren zu wiederholen.

 

Das Was­ser­schutz­ge­biet in Iser­lohn umfasst nahe­zu voll­stän­dig den Iser­loh­ner Nor­den begin­nend an der Auto­bahn A 46 bis zur Ruhr mit den Orts­tei­len Iser­loh­ner-Hei­de, Süm­mern, Kalt­hof, Drüpp­lingsen, Hen­nen und Rhei­nen. Nicht in dem Was­ser­schutz­ge­biet liegt der Orts­teil Stüb­be­ken, Tei­le von Grür­manns­hei­de sowie der Lecker­horst­weg, der Kuh­lo­weg und die Raiffeisenstraße.

 

Grund­stücks­ei­gen­tü­mer müs­sen die Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung von einem aner­kann­ten Sach­kun­di­gen vor­neh­men las­sen. Die­ser pro­to­kol­liert Prü­fung und Prüf­ergeb­nis. Das vom Sach­kun­di­gen unter­schrie­be­ne Pro­to­koll muss der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer auf­be­wah­ren. Die Stadt Iser­lohn wird in Ein­zel­fäl­len die Vor­la­ge der Prü­fungs­un­ter­la­gen ver­lan­gen, wenn es der Betrieb der städ­ti­schen Abwas­ser­an­la­ge erfor­dert, zum Bei­spiel bei Pro­ble­men mit so genann­tem Fremd­was­ser (z.B. zuflie­ßen­des Ober­flä­chen­was­ser oder durch undich­te Stel­len ein­drin­gen­des Grundwasser).

 

Wei­te­re aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Home­page der Stadt Iser­lohn unter www​.iser​lohn​.de. Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Fra­gen ste­hen die Mit­ar­bei­ter der Abtei­lung Stadt­ent­wäs­se­rung Gerald Anders (Tel. 02371 / 217‑2759), Annet­te Bor­mann (Tel. 217‑2760), Joa­chim Reiß (Tel. 217‑2758) und Mat­thi­as Schulz (Tel. 217‑2725) im Rat­haus II am Wer­ner-Jaco­bi-Platz 12, zur Ver­fü­gung. Anfra­gen per E‑Mail kön­nen an die Adres­se dichtheitspruefung@​iserlohn.​de gerich­tet werden.