Schwarz­ar­beit und Sozi­al­leis­tungs­miss­brauch aufgedeckt

22. April 2013
von Redaktion

Iser­lohn. Der Bereich Wirt­schafts­de­lik­te der Stadt Iser­lohn konn­te erneut einen Fall von gewer­be­recht­li­cher Schwarz­ar­beit auf­de­cken. Auf­grund meh­re­rer Anzei­gen, unter ande­rem von ver­meint­lich geschä­dig­ten Kun­den, ermit­tel­ten die städ­ti­schen Fahn­der gegen eine Iser­lohne­rin wegen des Betrei­bens eines nicht ange­mel­de­ten Gebraucht­fahr­zeug­han­dels. Nach mehr­ma­li­gen ver­deck­ten Ermitt­lun­gen wur­de ein Durch­su­chungs­be­schluss beim Amts­ge­richt erwirkt. Bei der anschlie­ßen­den Haus­durch­su­chung wur­den umfang­rei­che Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt. Die Aus­wer­tung ergab, dass die Betrof­fe­ne seit min­des­tens 2009 mit gebrauch­ten Kraft­fahr­zeu­gen han­del­te. Die Fahr­zeu­ge waren in der Regel von gering­fü­gi­gem Wert. Damit konn­te die Händ­le­rin zwar zum Lebens­un­ter­halt der viel­köp­fi­gen Fami­lie bei­tra­gen, jedoch kei­ne „Reich­tü­mer” erwirt­schaf­ten. Gleich­wohl wur­de die mehr­jäh­ri­ge nicht ange­mel­de­te Selbst­stän­dig­keit mit einem Buß­geld in Höhe von 10 000 Euro geahn­det. Inzwi­schen ist das Ver­fah­ren rechts­kräf­tig abge­schlos­sen und ein ent­spre­chen­des Gewer­be wur­de angemeldet.
Bei der Staats­an­walt­schaft ange­zeigt wur­de zudem ein wei­te­rer Fall des Ver­dachts von Sozi­al­leis­tungs­miss­brauch zum Nach­teil der Abtei­lung Grund­si­che­rung der Stadt Iser­lohn. Bei der Durch­sicht von Kon­to­aus­zü­gen eines Grund­si­che­rungs­emp­fän­gers fie­len diver­se Unre­gel­mä­ßig­kei­ten auf. Der Betrof­fe­ne erklär­te, er habe in Zei­ten als Hartz IV-Bezie­her so viel Gut­ha­ben anspa­ren kön­nen, dass er die Grund­si­che­rungs­leis­tun­gen nicht in Anspruch neh­men muss­te. Angeb­lich schaff­te er es acht Jah­re lang, mit einem mitt­le­ren zwei­stel­li­gen monat­li­chen Ein­kom­men sei­nen gesam­ten Lebens­un­ter­halt zu bestrei­ten. Dies erschien den städ­ti­schen Ermitt­lern „lebens­fremd”. Nach einer rich­ter­lich ange­ord­ne­ten Haus­durch­su­chung konn­te ein Scha­den von rund 14 000 Euro errech­net wer­den. Eine Straf­an­zei­ge wegen des Ver­dachts des Leis­tungs­miss­brauchs wur­de bei der Staats­an­walt­schaft Hagen erstat­tet. Auf den Betrof­fe­nen war­tet nun vor­aus­sicht­lich ein gericht­li­ches Nach­spiel. Bei einer Ver­ur­tei­lung muss er den Scha­den zusätz­lich erstatten.