Genehmigung der Fortschreibung 2018 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Werdohl

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 18. Dezember 2017 die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Werdohl für das Jahr 2018 genehmigt. Die Stadt Werdohl kann damit ihre Haushaltssatzung veröffentlichen und mit einem genehmigten Haushalt in das Jahr 2018 starten.

 

Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans und die Haushaltssatzung 2018 wurden vom Rat der Stadt Werdohl am 20.11.2017 beschlossen und danach der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die Stadt Werdohl nimmt freiwillig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Sie hat im Jahr 2017 eine Konsolidierungshilfe des Landes NRW von rd. 1,7 Mio. Euro erhalten, die durch Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg festgesetzt wurde. Im Gegenzug ist die Stadt Werdohl verpflichtet, von 2018 an ihre Haushalte auszugleichen. Ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.

 

Während des gesamten Konsolidierungszeitraums bis 2021 wird die Kommunalaufsicht die Stadt bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begleiten.