Förderung von Selbsthilfegruppen im Märkischen Kreis

Märkischer Kreis. (pmk) . Der Märkische Kreis unterstützt seit Jahren die aktiven Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen vor Ort. In 2012 wurde das ehrenamtliche Engagement von betroffenen Bürgern für betroffene Bürger in 71 einzelnen Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen mit insgesamt 3937 Mitgliedern gefördert. Die Voraussetzungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen sind unter anderem das einjährige Bestehen, regelmäßige Gruppenarbeit und Gruppenangebote im Kreisgebiet. Zu den klassischen Aufgaben einer Selbsthilfegruppe zählen die Unterstützung bei der Bewältigung der Krankheit, die Vorbeugung, die Aufklärung und die Beratung bei den meist chronischen Erkrankungen. Darüber hinaus sollten die Gruppen mindestens 6 Mitglieder haben und keine gewerbliche Betätigung darstellen. Die Gewährung der Förderung erfolgt auf Antrag durch den Fachbereich Gesundheit und Soziales beim Märkischen Kreis. Die Förderung wird jährlich neu berechnet. Anträge sind jeweils bis zum 31. März eines Jahres zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internetangebot des Märkischen Kreises und bei Frau Sip Fachbereich Gesundheitsdienste, Telefonnummer 02351/ 966 6664 Emailadresse s.sip@märkischer-kreis.de.