Ein Gurt ist kein Gurt II

Ein Gurt ist kein Gurt II

LLüdenscheid (Märkischer Kreis) Der Verkehrsdienst der Polizei kontrollierte am 14.8.2013, gegen 09.00h, auf der BAB A45, vor der Anschlussstelle Lüdenscheid-Nord, einen Lkw aus Münster.

Dieser hatte mehrere Metallcontainer neben – und übereinander gestapelt geladen, welche mittels einem Zurrgurt gesichert worden waren. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 22 StVO, VDI 2700) hätte diese Ladung von ca. 500 kg mit mindestens 4 Zurrmitteln gesichert werden müssen.

Den 30 -jährigen Fahrer und Halter aus Münster erwartet ein Bußgeld in Höhe von 75,-EUR sowie 1 Punkt in Flensburg.