Bilanz der städ­ti­schen Radar­kon­trol­len: Mehr „Raser“ als im Vorjahr

17. Januar 2018
von Redaktion

Iser­lohn. Seit 2012 Jah­ren kün­digt die Stadt Iser­lohn die Mess­stel­len des städ­ti­schen Radar­wa­gens jeweils wochen­wei­se im Vor­aus in den ört­li­chen Medi­en, auf ihrer Home­page und neu­er­dings auch auf Face­book an. Die regel­mä­ßi­ge Bericht­erstat­tung soll die Akzep­tanz der Geschwindig­keitsüberwachung in der Öffent­lich­keit stei­gern und Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen nach­hal­tig verringern.

Die Abtei­lung Stra­ßen­ver­kehr der Stadt Iser­lohn zog eine Bilanz der letz­ten zwölf Mona­te: Danach ist die Zahl der Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen von 5,3 Pro­zent im Vor­jahr auf 5,8 Pro­zent gestiegen.

Ins­ge­samt war der städ­ti­sche Radar­wa­gen in 2017 an 233 Tagen im Ein­satz. Dabei haben die Mit­ar­bei­ter der Stra­ßen­ver­kehrs­ab­tei­lung an 912 Mess­punk­ten im Iser­loh­ner Stadt­ge­biet geblitzt und 206 645 Fahr­zeu­ge gemes­sen. In 12 109 Fäl­len wur­de die Höchst­ge­schwin­dig­keit überschritten. 

Gegen 325 Ver­kehrs­teil­neh­mer wur­den wegen erheb­li­cher Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet (2016: 345 Fäl­le). Ins­ge­samt wur­den über 300 Punk­te im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter in Flens­burg ein­ge­tra­gen und 35 Mona­te Fahr­ver­bot ver­hängt (2016: 32 Mona­te). Lei­der lässt sich fest­stel­len, dass trotz der Ankün­di­gun­gen der Radar-Mes­sun­gen die fest­ge­stell­ten Über­schrei­tun­gen in den letz­ten drei Jah­ren zunehmen.

 Der schnells­te in 2017 gemes­se­ne Ver­kehrs­teil­neh­mer befuhr im August die Oeger Stra­ße in Let­ma­the in Fahrt­rich­tung Len­ne­damm: Die dort erlaub­ten 50 km/​h über­schritt der Fah­rer eines Pkw um 82 km/​h. Der dazu ergan­ge­ne Buß­geld­be­scheid belief sich auf über 700 Euro Geld­bu­ße, zudem gabs zwei Punk­te in Flens­burg und ein drei­mo­na­ti­ges Fahrverbot.

 Zudem wur­den bei der Aus­wer­tung der „Blit­zer­fo­tos” 45 Fahr­zeug­füh­rer bei der Benut­zung ihres Mobil­te­le­fons erwischt. Für die­se Fah­re­rin­nen und Fah­rer gibt’s einen Buß­geld­be­scheid inklu­si­ve eines Punk­tes von der Buß­geld­stel­le des Mär­ki­schen Kreises.