Ab März nur noch Form­schnit­te an den Hecken erlaubt

28. Februar 2015
von Redaktion

genut

Mär­ki­scher Kreis. (pmk). Zwi­schen dem 1. März und dem 30. Sep­tem­ber ist es aus­drück­lich unter­sagt, Hecken, leben­de Zäu­ne, Gebü­sche und ande­re Gehöl­ze abzu­schnei­den oder auf den Stock zu set­zen. Dar­auf weist der Fach­dienst Natur­schutz und Land­schafts­pfle­ge hin. (Hobby-)Gärtnern ist es aber nach wie vor erlaubt, gar­ten­ge­stal­te­ri­sche Pfle­ge- und Form­schnit­te durch­zu­füh­ren oder neu aus­ge­trie­be­ner Zwei­ge zurück­zu­schnei­den. Sie soll­ten aller­dings vor­her die betrof­fe­nen Gebü­sche / Hecken auf Vogel­nes­ter unter­su­chen und die­se fach­ge­recht umsie­deln. Falls dies nicht mög­lich ist, ist die Maß­nah­me bis zum Ende der Brut­zeit zu verschieben.

 

Auch Bäu­me, die außer­halb des Wal­des ste­hen, dür­fen zwi­schen März und Okto­ber nicht gefällt wer­den. Eine wich­ti­ge Aus­nah­me hier­von stel­len aber Bäu­me dar, die aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit ent­fernt wer­den müs­sen. Nicht von die­ser Rege­lung betrof­fen sind Wald und Bäu­me von Schnell­wuchs­plan­ta­gen oder gärt­ne­risch genutz­ten Grund­flä­chen. Bei den gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Aus­nah­men zum Fäll­ver­bot sind jedoch die Rege­lun­gen der ört­li­chen Baum­schutz­sat­zun­gen zu beach­ten (Anfra­ge beim Ord­nungs­amt der jewei­li­gen Stadt / Gemein­de). Ver­stö­ße gegen die­se Rege­lun­gen kön­nen mit Buß­geld geahn­det wer­den. Wei­ter­ge­hen­de Aus­künf­te erteilt der Fach­dienst Natur­schutz und Land­schafts­pfle­ge des Mär­ki­schen Krei­ses unter Tele­fon: 02351–966-6400 oder ‑966‑6379 oder unter http://​www​.maer​ki​scher​-kreis​.de/.