63 Pro­zent schaf­fen Inte­gra­ti­ons­kurs im ers­ten Versuch

11. Juli 2014
von Redaktion
Ein Großteil der Teilnehmer schafft den Integrationskurs schon im ersten Versuch. Foto: pmk

Ein Groß­teil der Teil­neh­mer schafft den Inte­gra­ti­ons­kurs schon im ers­ten Ver­such. Foto: pmk

Mär­ki­scher Kreis. (pmk). Sehr erfolg­reich neh­men die meis­ten Zuwan­de­rer an den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Inte­gra­ti­ons­kur­sen teil. Zuwan­de­rer ohne Deutsch­kennt­nis­se müs­sen einen Inte­gra­ti­ons­kurs besu­chen. Drauf macht die Aus­län­der­be­hör­de des Mär­ki­schen Krei­ses auf­merk­sam. Im ver­gan­ge­nen Jahr sind zahl­rei­che Per­so­nen ein­ge­reist, um bei ihrem Lebens­part­ner oder der Lebens­part­ne­rin zu leben oder um hier zu arbei­ten. Zu der ohne­hin schon schwie­ri­gen Umstel­lung in einem frem­den Land kom­men häu­fig Sprachprobleme.

 

Dies hat auch der Gesetz­ge­ber erkannt und ver­pflich­tet oder berech­tigt seit 2005 Per­so­nen, die lang­fris­tig in der Bun­des­re­pu­blik blei­ben möch­ten, zu einem Inte­gra­ti­ons­kurs. Seit 2010 wur­den durch­schnitt­lich 85 Pro­zent der Zuwan­de­rer zu einem sol­chen Kurs ver­pflich­tet und 15 Pro­zent berech­tigt, so der Fach­dienst Auf­ent­halts­recht und Inte­gra­ti­on des Krei­ses. Nimmt jemand ohne Grund nicht dar­an teil, droht ein Buß­geld bis zu 1.000 Euro.

 

Ziel der Inte­gra­ti­ons­kur­se ist es, den Teil­neh­mern genug Kennt­nis­se zu ver­mit­teln, dass sie an all­täg­li­chen Gesprä­chen teil­neh­men und ihre Ange­le­gen­hei­ten selbst regeln kön­nen. Nicht nur die deut­sche Spra­che, auch die Kul­tur und die Geset­ze sol­len den Teil­neh­mern näher gebracht wer­den. Zu die­sem Zweck sind die Inte­gra­ti­ons­kur­se auf­ge­teilt in einen Sprach­kurs mit 600 Unter­richts­stun­den und einen Kur­sus „Leben in Deutsch­land“ mit 60 Unter­richts­stun­den. Das Stun­den­kon­tin­gent kann auf bis zu 1200 Stun­den erhöht werden.

 

Von den im Mär­ki­schen Kreis ver­pflich­te­ten und berech­tig­ten Per­so­nen konn­ten durch­schnitt­lich 63 Pro­zent den Kurs beim ers­ten Ver­such erfolg­reich abschlie­ßen und das „Zer­ti­fi­kat Inte­gra­ti­ons­kurs“ ent­ge­gen nehmen.

Durch­ge­führt wer­den die Inte­gra­ti­ons­kur­se von Anbie­tern, die vom Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge zur Durch­füh­rung die­ser Kur­se zuge­las­sen wur­den. Vie­le die­ser Inte­gra­ti­ons­kurs­trä­ger bie­ten zusätz­lich eine Migra­ti­ons­be­ra­tung an. Dabei wird der indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zungs­be­darf ermit­telt, es wird ein För­der­plan erstellt und der wird Zuwan­de­rer bei den ers­ten Schrit­ten in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bera­ten und begleitet.

 

Die Teil­nah­me an einem Inte­gra­ti­ons­kurs wird finan­zi­ell geför­dert. In die­sem Fall ist nur ein gerin­ger Eigen­bei­trag zu leis­ten. Bei einem erfolg­rei­chen Abschluss inner­halb von zwei Jah­ren wird die Hälf­te des gezahl­ten Kos­ten­bei­tra­ges zurück­er­stat­tet. Falls Sozi­al­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozi­al­hil­fe bezo­gen wer­den, kann auf Antrag vom Kos­ten­bei­trag abge­se­hen wer­den. Auch wenn die Zah­lung auf­grund der wirt­schaft­li­chen oder per­sön­li­chen Situa­ti­on beson­ders schwer fällt, kann eine Befrei­ung bean­tragt werden.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen ertei­len die Migra­ti­ons­be­ra­tungs­stel­len, die Kurs­trä­ger, der Fach­dienst Auf­ent­halts­recht und Inte­gra­ti­on im Kreis­haus Lüden­scheid, bei berufs­be­zo­ge­nen Sprach­kur­sen die Arbeits­agen­tur oder das Job­cen­ter. Mehr steht auch im Inter­net auf der Home­page des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge unter www​.bamf​.de.