63 Prozent schaffen Integrationskurs im ersten Versuch

Märkischer Kreis. (pmk). Sehr erfolgreich nehmen die meisten Zuwanderer an den gesetzlich vorgeschriebenen Integrationskursen teil. Zuwanderer ohne Deutschkenntnisse müssen einen Integrationskurs besuchen. Drauf macht die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises aufmerksam. Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Personen eingereist, um bei ihrem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin zu leben oder um hier zu arbeiten. Zu der ohnehin schon schwierigen Umstellung in einem fremden Land kommen häufig Sprachprobleme.

 

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und verpflichtet oder berechtigt seit 2005 Personen, die langfristig in der Bundesrepublik bleiben möchten, zu einem Integrationskurs. Seit 2010 wurden durchschnittlich 85 Prozent der Zuwanderer zu einem solchen Kurs verpflichtet und 15 Prozent berechtigt, so der Fachdienst Aufenthaltsrecht und Integration des Kreises. Nimmt jemand ohne Grund nicht daran teil, droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.

 

Ziel der Integrationskurse ist es, den Teilnehmern genug Kenntnisse zu vermitteln, dass sie an alltäglichen Gesprächen teilnehmen und ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Nicht nur die deutsche Sprache, auch die Kultur und die Gesetze sollen den Teilnehmern näher gebracht werden. Zu diesem Zweck sind die Integrationskurse aufgeteilt in einen Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einen Kursus „Leben in Deutschland“ mit 60 Unterrichtsstunden. Das Stundenkontingent kann auf bis zu 1200 Stunden erhöht werden.

 

Von den im Märkischen Kreis verpflichteten und berechtigten Personen konnten durchschnittlich 63 Prozent den Kurs beim ersten Versuch erfolgreich abschließen und das „Zertifikat Integrationskurs“ entgegen nehmen.

Durchgeführt werden die Integrationskurse von Anbietern, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung dieser Kurse zugelassen wurden. Viele dieser Integrationskursträger bieten zusätzlich eine Migrationsberatung an. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt, es wird ein Förderplan erstellt und der wird Zuwanderer bei den ersten Schritten in der Bundesrepublik Deutschland beraten und begleitet.

 

Die Teilnahme an einem Integrationskurs wird finanziell gefördert. In diesem Fall ist nur ein geringer Eigenbeitrag zu leisten. Bei einem erfolgreichen Abschluss innerhalb von zwei Jahren wird die Hälfte des gezahlten Kostenbeitrages zurückerstattet. Falls Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezogen werden, kann auf Antrag vom Kostenbeitrag abgesehen werden. Auch wenn die Zahlung aufgrund der wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwer fällt, kann eine Befreiung beantragt werden.

 

Weitere Informationen erteilen die Migrationsberatungsstellen, die Kursträger, der Fachdienst Aufenthaltsrecht und Integration im Kreishaus Lüdenscheid, bei berufsbezogenen Sprachkursen die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Mehr steht auch im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de.