2. Bauphase Kreisverkehr Balve

Die Bauphase 1 zur Umgestaltung des Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt B229 / K12 in Balve (Kreuzung „Hönnetalstraße“ / „Hauptstraße“ / „An der Kormke“)

ist soweit abgeschlossen, dass am Mittwoch, den 15.08.2018 die Umrüstung auf die Bauphase 2 erfolgt.

 

Im Straßenabschnitt „An der Kormke“ ist die Fahrbahn soweit wiederhergestellt, dass über eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelanlage der Verkehr wieder aus Richtung Bahnhof Balve über die K12 in Richtung Garbeck und zum Schulzentrum „Am Krumpaul“ fahren kann.

  • In der Bauphase 2 wird der Straßenabschnitt „Hauptstraße“ umgestaltet. Dies geschieht unter Vollsperrung der B229 zwischen der Einmündung „Dreikönigsgasse“/„Mühlenweg“ und der Kreuzungsmitte.

Es erfolgt eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelanlage durch den Baustellenbereich von der B229 „Hönnetalstraße“ in die K12 „An der Kormke“

Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Neuenrade/Langenholthausen fahren bitte über die K12 nach Garbeck und folgen dort der Beschilderung.

 

Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Sundern oder Neuenrade über Langenholthausen in Richtung Balve unterwegs sind, fahren bitte über die K12 nach Garbeck und folgen dort der Beschilderung.

 

  • Bauphase 3:
    (geplant ab Anfang bis Mitte September)
    Vollsperrung des gesamten Kreuzungsbereichs an 2-3 Wochenenden in der Zeit von freitags ca. 17 Uhr bis sonntags ca. 16 Uhr zum Einbau der Bordsteine für Fahrbahntrenner bzw. Mittelinsel im Ast „Hönnetalstraße“ und Durchführung von Asphaltierungsarbeiten und Markierungsarbeiten des Kreisverkehrs.
    Da diese Arbeiten witterungsabhängig sind, können die genauen Termine der Vollsperrungen zurzeit noch nicht genau angegeben werden.
    Diese Termine werden unter Berücksichtigung des Bauablaufs rechtzeitig vorher bekanntgegeben.
    An diesen Vollsperrungswochenenden sind für alle Verkehrsteilnehmer die großräumigen Umleitungsstrecken zu nutzen. Eine Ortsdurchfahrt von Balve ist nicht möglich. Es gibt keine Wendemöglichkeiten direkt vor der Baustellenabsperrung.