Zwil­lings­el­tern bekom­men mehr Elterngeld

26. November 2013
von Redaktion

Zwil­lings­el­tern bekom­men mehr Elterngeld

logo-hskHoch­sauer­land­kreis. Gute Nach­rich­ten für Eltern von Mehr­lin­gen: Nach dem Urteil des Bun­des­so­zi­al­ge­rich­tes vom 27. Juni 2013 (AZ: B 10 EG 3/12 R) löst jeder Mehr­ling grund­sätz­lich einen eigen­stän­di­gen Eltern­geld­an­spruch aus. Selbst dann, wenn ein Eltern­teil Eltern­geld für die Zwil­lin­ge oder Dril­lin­ge bezieht. Bis­lang bestand nur ein gemein­sa­mer Anspruch für alle Mehrlinge.

 

Die Eltern­geld­kas­se des Hoch­sauer­land­krei­ses rät daher allen Eltern, die für die Betreu­ung von Mehr­lin­gen Eltern­geld bezo­gen haben, ihren Anspruch unter den geän­der­ten Vor­ga­ben der rich­ter­li­chen Ent­schei­dung über­prü­fen zu las­sen. Da das höhe­re Eltern­geld längs­tens für einen Zeit­raum von bis zu vier Jah­ren rück­wir­kend gezahlt wer­den kann, kommt die Neu­re­ge­lung nur für ab 1. Janu­ar 2008 gebo­re­ne Mehr­lin­ge in Betracht. Anträ­ge müs­sen schrift­lich beim Hoch­sauer­land­kreis, Fach­dienst 25, Stein­str. 27, 59872 Mesche­de, gestellt werden.

 

Die Über­prü­fung kann sich loh­nen. So könn­te eine Fami­lie mit Dril­lin­gen je nach Vor­aus­set­zun­gen mit einer Nach­zah­lung von bis zu 20.000 Euro rech­nen. Bei Zwil­lin­gen kön­nen sich, wenn bei­de Eltern anspruchs­be­rech­tigt sind, Beträ­ge von bis zu 10.000 Euro ergeben.