Zwei wei­te­re Bio­gas­an­la­gen wer­den errichtet

30. Januar 2017
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis. Meschede.

Die SBL/FW-Frak­ti­on ist erneut der Fra­ge nach­ge­gan­gen, ob Bio­gas­an­la­gen und Gül­le die Was­ser­qua­li­tät des Hen­nes­ees beein­träch­ti­gen. Anlass waren wie­der­hol­te Mel­dun­gen über Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gun­gen gewesen.
http://​sbl​-frak​ti​on​.de/​?​p​=​7​120

Die Ant­wort aus dem Kreis­haus auf unse­re Anfra­ge vom 05.12.2016 ging nach etwas über 7 Wochen ein.

Hier ein Aus­zug aus den Fra­gen und Antworten:

1. Wie vie­le Bio­gas­an­la­gen wer­den aktu­ell im HSK betrie­ben? Wie vie­le neue Anlagen
kamen seit den letz­ten 1 1/2 Jah­ren dazu? Wie vie­le sind im Bau/​oder geplant?

Aktu­ell wer­den im Hoch­sauer­land­kreis 15 Bio­gas­an­la­gen betrie­ben. In den letz­ten 1 1/2
Jah­ren haben sich kei­ne Bestands­ver­än­de­run­gen erge­ben. Jeweils eine Anla­ge befindet
sich in der Bau- bzw. Planungsphase.

2. Über wel­che Kapa­zi­tä­ten ver­fü­gen die bestehen­den Anla­gen im HSK ins­ge­samt („lnput“
und „Out­put“ pro Jahr)?

Hier­über lie­gen kei­ne „griff­be­rei­ten“ Daten vor. Ihre Ermitt­lung ist nur sehr aufwändig
über die Aus­wer­tung einer Viel­zahl von Geneh­mi­gungs­ak­ten möglich.

4. Wel­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen wer­den sei­tens der Betrei­ber und der Behör­den getroffen?
Wer ist für die Uber­prü­fung der sicher­heits­re­le­van­ten Maß­nah­men, die dem Betreiber
oblie­gen, zuständig?

… Zustän­dig für die Über­prü­fung der sicher­heits­re­le­van­ten Maß­nah­men ist die jewei­li­ge Geneh­mi­gungs­be­hör­de … im Zusam­men­wir­ken mit der unte­ren Was­ser­be­hör­de (soweit Was­ser­recht betrof­fen ist) sowie den aner­kann­ten VAwS-Sachverständigen.

5. Wer ist für die Doku­men­ta­ti­on ver­ant­wort­lich; Tech­ni­sche Über­wa­chung der Anlagen,
Stö­rung, Unfäl­le, Schä­den und Kos­ten der Scha­dens­be­he­bung? Wo sind die Dokumen—
te einsehbar?

Die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht liegt grund­sätz­lich beim Betrei­ber als beson­de­re Ausprägung
der Betrei­ber­pflich­ten. Der Betrei­ber hat auch die ent­spre­chen­den Doku­men­te vorzuhalten.

6. Befin­den sich mitt­ler­wei­le mehr als 5 Anla­gen in Was­ser­schutz­ge­bie­ten? Wenn ja, um
wie vie­le han­delt es sich jetzt ins­ge­samt? Wie vie­le Bio­gas­an­la­gen befin­den sich in der
Nähe von Stau­seen, Seen, Flüs­sen, Bächen?

Nein. Zwei Anla­gen befin­den sich im nähe­ren Umfeld von Stau­seen. Wei­te­re vier Anla—
gen befin­den sich in der Nähe von Gewässern.

7. Kam es Ihres Wis­sens in den letz­ten 1 1/2 Jah­ren bei Bio­gas­an­la­gen im HSK zu Störungen
und Unfäl­len? Wie vie­le davon ereig­ne­ten sich in Was­ser­schutz­ge­bie­ten oder in deren
Nähe? Wie groß waren jeweils Aus­maß und Folgen?
Nein.

8. Wann und wie oft und in wel­cher Höhe wur­den Betrei­ber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht
und nach dem Umwelt­scha­dens­recht für Schä­den haft­bar gemacht, die durch sei­ne Anla­gen ver­ur­sacht wurden?

Bis­lang erfolg­te kei­ne Inan­spruch­nah­me von Bio­gas­an­la­gen­be­trei­bern auf der Grundlage
des Umweltschadensgesetzes.

9. Wo und wie wer­den die Sub­stra­te aus den im HSK befind­li­chen Bio­gas­an­la­gen verwertet?
In wel­chen Men­gen fal­len sie im HSK an?

Das Gär­sub­strat wird auf der Grund­la­ge der Dün­ge­ver­ord­nung nach guter fachlicher
Pra­xis auf land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­chen im Umfeld der Bio­gas­an­la­gen verwertet.
Hin­sicht­lich der anfal­len­den Men­gen ver­wei­se ich auf mei­ne Ant­wort zu Fra­ge 2.

10. Gibt es Ihres Wis­sens einen „Import“ die­ses Mate­ri­als aus ande­ren Gebie­ten? Oder
kommt es umge­kehrt zu einem „Export“ in ande­re Regionen?
Zu einem „Import“ von Gär­sub­strat lie­gen hier kei­ne Infor­ma­tio­nen vor. Zustän­dig ist die
Land­wirt­schafts­kam­mer. Out­put­ma­te­ri­al einer Bio­gas­an­la­ge im Süd­kreis wird u.a. auf
Nach­bar­flä­chen im hes­si­schen Raum auf­ge­bracht. Out­put­ma­te­ri­al einer Biogasanlage
im Ost­kreis wird u.a. auf Nach­bar­flä­chen im Pader­bor­ner Raum aufgebracht.

11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Über­dün­gun­gen von Fel­dern, zu Gewäs­ser­ver­seu­chun­gen und ande­ren Umwelt­be­ein­träch­ti­gun­gen durch Sub­stra­te aus Bio­gas­an­la­gen und Gül­le kommt?
Hin­sicht­lich der Bio­gas­an­la­gen rich­tet sich die Dün­gung von Fel­dern aus­schließ­lich nach der Dün­ge­ver­ord­nung, deren Voll­zug im Zustän­dig­keits­be­reich der Land­wirt­schafts­kam­mer liegt. Hin­sicht­lich der Ver­mei­dung von Umwelt­be­ein­träch­ti­gun­gen ver­wei­se ich auf die Ant­wort zu Fra­ge 4.

12. Ist der Schlamm aus dem Vor­be­cken des Hen­nes­ees auf sei­nen Nitrat­ge­halt unter­sucht wor­den? Wenn nein, war­um nicht? Wenn ja, durch wen und mit wel­chem Ergebnis?
Nein, da kein rele­van­ter Para­me­ter (vgl. hier­zu die Ant­wort zur Anfra­ge vom 15.11.2016
zum The­ma „Ent­schi­am­mung des Hennesees“).

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)