Zwei Fak­ten in Sachen Windkraft

27. Februar 2016
von Redaktion

Zwei Fak­ten in Sachen Windkraft
1957966_219884001551705_1336031942_nSun­dern. 1.  In der letz­ten Sit­zung des sun­derner Rates hat das Pla­nungs­amt zunächst die Mög­lich­keit der Aus­wei­sung von Wind­kraft­vor­rang­zo­nen auf städ­ti­schem Gebiet ver­neint. Erst auf wie­der­hol­te Nach­fra­ge kam her­aus, dass städ­ti­sche Flä­chen ledig­lich nicht bevor­zugt wer­den dür­fen. Die Ein­be­zie­hung in die aktu­el­le Pla­nung ist also verpflichtend.
2.
Die Stadt Sun­dern möch­te ein geset­zes- und erlass­kon­for­mes Plan­ver­fah­ren. Die Wind­ener­gie­er­las­se des grü­nen Umwelt­mi­nis­ters Rem­mel aus 2011 und 2015 ste­hen der Ein­be­zie­hung städ­ti­scher Flä­chen völ­lig offen gegen­über. Bei der Aus­wei­sung von städ­ti­schen Flä­chen wird die am weit­rei­chends­te kom­mu­na­le Wert­schöp­fung attes­tiert. Durch jähr­li­che Pacht­ein­nah­men der Stadt wür­den alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger pro­fi­tie­ren. Es besteht kei­ne recht­li­che Hür­de für die Ein­be­zie­hung städ­ti­scher Flä­chen bei der Planung.
Rein­hard Lohmann
für die
IG (Gegen)Wind Helle­fel­der Höhe

Foto durch  Rein­hard Loh­mann eingereicht