Zu “Leserbrief: Zum Artikel SBL deckt illegale Müllentsorgung auf “

Anmerkungen zur Stellungnahme des Betriebsleiters des Kompostwerkes Hellefelder Höhe:

Sundern. Die SBL hat keine Anzeige gegen das Kompostwerk Hellefelder Höhe erstattet, sondern eine Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Kompostaufbringung im Waldgebiet der Seidfelder Höhe so in Ordnung war. So etwas gehört zum laufenden Geschäft einer dem Kreistag angehörenden Wählervereinigung. Wir machen davon Gebrauch, wenn wir aus der Bevölkerung auf Mißstände aufmerksam gemacht werden. Die Anfrage habe wir übrigens bereits im Februar 2014 gestellt, also lange vor dem Wahltermin am 25. Mai. Die Kreisverwaltung ist zuständig für die Abfallentsorgung im Hochsauerlandkreis und damit auch für die Kompostierung. Wir haben in unserer Presseerklärung aus der Antwort des Landrats auf unsere Fragen zitiert und daraus die Schlußfolgerung gezogen, dass die Aufbringung von Kompost, der so mit Plastikschnipseln durchsetzt ist, in Waldgebieten nicht in Ordnung ist. Der Landrat schreibt wörtlich, diese Aufbringung sei “nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß” gewesen. Und weiter: “Bei der Überprüfung vor Ort hat sich jedoch bestätigt, dass das aufgebrachte Material ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere mit Resten von Folie – belastet ist.” Das sind eindeutige Aussagen, und dieses hätte das Kompostwerk wissen müssen. Wenn das Kompostwerk nun behauptet, dass der aufgebrachte Kompost in Ordnung gewesen sei, so widerspricht dieses zum einen dem was wir gesehen haben. Zum anderen widerspricht es auch den Aussagen der Kreisverwaltung. Wir können selbst nicht beurteilen, ob hier irgendwelche Grenzwerte eingehalten wurden, doch wir gingen bereits bei unserer Anfrage davon aus, dass solche Plastikanteile im Kompost nichts zu suchen haben. Richtig ist, dass die Bevölkerung aufgerufen werden muß, in die Biotonne nur kompostfähiges Material einzuwerfen, um eine, möglichst reinen Kompost zu erhalten. Richtig ist aber auch, dass das Kompostwerk gehalten ist, Fehlwürfe vor der Aufbringung des Kompostes möglichst auszusortieren, denn das Kompostwerk wird über die Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger finanziert. Und richtig ist auch, dass dieses verunreinigte Material nicht im Wald entsorgt werden darf, da dadurch keine Nährstoffverbesserung in den Forstkulturen erreicht werden kann (siehe auch die Antwort des Landrats). Für uns bleibt daher weiterhin der Verdacht bestehen, dass es bei der Aufbringung des deutlich erkennbar mit Fremdstoffen belasteten Kompostes in Seidfeld darum ging, dort Material zu entsorgen, das woanders womöglich nicht aufgebracht oder nur zu wesentlich höheren Kosten entsorgt werden konnte.

Matthias Schulte-Huermann, Vorsitzender der SBL Gabriele Joch-Eren, Geschäftsführerin der SBL Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL
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Hintergrund:

Leserbrief: Zum Artikel SBL deckt illegale Müllentsorgung auf

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