Windkraft: Keine Einwendungen gegen neun Anlagen in Brilon, Erörterungstermine entfallen

Zu den zwei Anträgen der Windpark Radlinghausen Entwicklungs-GmbH & Co. KG auf die Errichtung von insgesamt neun Windenergieanlagen im Stadtgebiet Brilon sind innerhalb der vorgegebenen Fristen keine Einwendungen beim Hochsauerlandkreis und der Stadt Brilon eingegangen. Die für den 17. Februar bzw. für den 9. März anberaumten Erörterungstermine entfallen deshalb. Vier Anlagen sollen in den Gemarkungen Thülen und Rösenbeck und fünf in der Gemarkung Alme entstehen.