Windenergie auf den „Hellefelder Höhen“? – Was sagt der Hochsauerlandkreis dazu?

Hochsauerlandkreis.

Die mögliche Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung in der Landschaftsschutzzone „Hellefelder Höhe“ ist in der Bevölkerung sehr umstritten. Eine Veröffentlichung der WP vom 27.06.2015 über einen Interessenten, der an die Stadt Sundern 300.000 Euro gezahlt haben soll, löst vermutlich bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Gerüchte und Missverständnisse aus. Nicht zuletzt darum bat die SBL-Kreistagsfraktion den Hochsauerlandkreis am 30.06.2015, folgende Fragen zu beantworten:

  • Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis, entgegen aller bisherigen Aussagen und Entscheidungen, die Fläche „Hellefelder Höhe“ aus dem Landschaftsschutz zu entlassen? Wenn ja, warum?
  • Ist Ihnen bekannt, ob es für das Gebiet „Hellefelder Höhe“ Bauvoranfragen gibt? Wenn ja, wie ist derzeitige Stand der Dinge?
  • Ist Ihnen bekannt, dass ein oder mehrere Interessent/en für WKA-Planungen im Bereich “Hellefelder Höhe” an die Stadt Sundern 300.000 Euro und/oder Summe XY gezahlt haben soll? Wenn ja, was ist Ihnen über diesen Vorgang ansonsten noch bekannt?

Die Antwort aus dem Kreishaus kam unverzüglich. Wir veröffentlichen sie hier ungekürzt und unverändert:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage beantworte ich nachfolgend wie folgt:

  1. Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis, entgegen aller bisherigen Aussagen und Entscheidungen, die Fläche „Hellefelder Höhe” aus dem Landschaftsschutz zu entlassen? Wenn ja, warum?

Die Untere Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises hat naturschutzfachliche Bedenken gegen die Entlassung der Fläche „Hellefelder Höhe Mitte” aus dem Landschaftsschutz geltend gemacht. Aus den vorstehenden Gründen habe ich dem Kreistag empfohlen, dem Antrag der Stadt Sundern auf Entlassung aus dem Landschaftsschutz für die betreffende Fläche nicht stattzugeben (vgl. Verwaltungsvorlage 9/272). Die Entscheidung ist somit dem Kreistag des HSK vorbehalten und wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung getroffen.

  1. Ist Ihnen bekannt, ob es für das Gebiet „Hellefelder Höhe” Bauvoranfragen gibt? Wenn ja, wie ist derzeitige Stand der Dinge?

Für das Gebiet “Hellefelder Höhe” liegen zwei Anträge nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) für insgesamt 5 Windenergieanlagen (WEA) vor. Für 1 WEA beantragte die Antragstellerin das “Ruhen des Verfahrens”, bis die Stadt Sundern das erforderliche Planungsrecht geschaffen hat. Für 4 WEA wurde ein Vorbescheid gemäß § 9 BlmSchG beantragt. Auf Antrag der Stadt Sundern wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gern. § 15 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bis zum 15.07.2015 ausgesetzt. Die beantragten Standorte der Windenergieanlagen können unter dem Link

http://vvww.qeoserver.hochsauerlandkreis.de/website/VVindV11/

abgefragt werden.

  1. Ist Ihnen bekannt, dass ein oder mehrere Interessent/en für WKA-Planungen im Bereich “Hellefelder Höhe” an die Stadt Sundern 300.000 Euro und/oder Summe XY gezahlt haben soll? Wenn ja, was ist Ihnen über diesen Vorgang ansonsten noch bekannt?

Über die Zahlung eines Betrages in Höhe von 300.000 € an die Stadt Sundern liegen dem HSK keine Informationen vor.“

PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)