Hochsauerlandkreis.
Zu bestimmten Gelegenheiten, z.B. zu Jubiläumsschützenfesten, vergibt der Hochsauerlandkreis mitunter Geld- oder Sachgeschenke an Vereine und Institutionen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Doch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte mehr über das Prozedere erfahren und stellte daher am 26. Mai 2015 folgende Anfrage an den Landrat:
„Meines Wissens vergibt der Hochsauerlandkreis zu besonderen Anlässen, beispielsweise zu Jubiläumsschützenfesten, Geldgeschenke an Vereine und Institutionen.
In dem Zusammenhang bitte ich Sie zu beantworten:
1. Gibt es Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seiner Gesellschaften?
2. Wenn ja, wie sind die Regelungen genau?
3. Bis zu welcher Höhe sind diese Zuwendungen möglich und üblich?
4. Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?
5. Welche Vereine und Institutionen kamen seit 2010 bis heute in den Genuss derartiger Zuwendungen?
6. Welche Beträge wurden seit 2010 bis heute insgesamt zu dem Zwecke verausgabt?“
Die SBL/FW wird über die Antwort berichten …
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)