Videoüberwachung in Meschede verstößt gegen informationelle Selbstbestimmung

Die PIRATEN im Hochsauerlandkreis rüsten sich gegen die zu beschließende Videoüberwachung in Meschede und leiten weitere Schritte ein.

 

Bereits in einem Urteil vom 23. Februar 2007 urteilt das Bundesverfassungsgericht über die Unzulässigkeit von Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Die Stadt Meschede kann sich in diesem Verfahren nicht einfach über das Grundgesetz hinwegsetzen.

 

„Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit auch weiterhin. Wir werden alles tun, um die Rechte jedes Einzelnen zu schützen und haben bereits damals wie heute rechtliche Schritte angekündigt.“, so Daniel Wagner, Sprecher der Piratenpartei im Hochsauerlandkreis und Kreistagsmitglied.

[1] Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2007 – http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/02/rk20070223_1bvr236806.html