Verkehrsverstöße durch landwirtschaftliche Fahrzeuge

Hochsauerlandkreis Die Polizei im Hochsauerlandkreis kontrolliert regelmäßig auch landwirtschaftliche Fahrzeuge und weist daraufhin, dass es in diesem Bereich immer wieder zu verkehrsrechtlichen Verstößen kommt.
 
So ist zum Beispiel die Zulassungsfreiheit an diverse Bedingungen geknüpft ist. Ein von der Zulassung befreiter Anhänger muss mit einem
„25 km/h-Schild“ und einem Wiederholungskennzeichen ausgestattet sein. Außerdem darf der Anhänger nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Die Betriebsgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten. Aktuell wurde diese Bedingung durch einen 26 jährigen Mescheder im Ernteeinsatz, missachtet. Dieser wurde in Oeventrop mit einer Geschwindigkeit von 57 km/h gemessen. Bei Erlöschen der Zulassungsfreiheit müssen die Anhänger versichert und versteuert sein. Verstöße dagegen sind keine Bagatelldelikte, sondern Verkehrsstraftaten die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
 
Den Beamten fallen auch immer wieder landwirtschaftliche Anhängern auf, welche sich in einem schlechten, technischen Zustand befinden.
Durch die Zulassungsfreiheit entfällt die Hauptuntersuchung, was jedoch nicht zur ordnungsgemäßen Wartung und Pflege der Anhänger führen darf. Der Verkehrsdienst kann unter anderem von selbstgebauten Bremsanlage und über 30 Jahre alten Reifen berichten.
 
Die Polizei wird auch weiterhin gezielte Kontrollen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchführen