Ver­kehrs­un­fall an „Zebra­strei­fen”

10. Februar 2016
von Redaktion

Sun­dern Allen­dorf Am Mitt­woch­mor­gen wur­den der Ret­tungs­dienst und die Poli­zei um kurz nach 07:00 Uhr über einen Ver­kehrs­un­fall in Allen­dorf infor­miert. Ers­te Mel­dun­gen, nach denen ein Kind auf dem Fuß­gän­ger­über­weg an der Allen­dor­fer Stra­ße ange­fah­ren wor­den sein soll, bestä­tig­ten sich vor aber Ort nicht.
 
Ein 23 Jah­re alter Fuß­gän­ger war zum Unfall­zeit­punkt dabei, die Stra­ße im Bereich des Zebra­strei­fens zu über­que­ren. Da ein 20-jäh­ri­ger Auto­fah­rer, der zeit­gleich von Sun­dern-Hagen in Rich­tung Sun­dern unter­wegs war, den Fuß­gän­ger über­se­hen hat­te, kam es zum Zusam­men­stoß. Der Fuß­gän­ger prall­te auf das Auto und wur­de dann auf die Stra­ße geschleu­dert. Er wur­de am Unfall­ort von einem Not­arzt ver­sorgt und dann vom Ret­tungs­dienst in ein Kran­ken­haus gebracht.
Dort zeig­te sich dann, dass der jun­ge Mann nur leich­te Ver­let­zun­gen erlit­ten hat­te. An dem VW Lupo des Auto­fah­rers ist bei der Kol­li­si­on Sach­scha­den in Höhe von etwa 2.000,- Euro ent­stan­den. Da die Wind­schutz­schei­be zer­split­tert wur­de, war das Auto nicht mehr fahrbereit.
 
Da der 20-Jäh­ri­ge kurz vor dem Unfall hin­ter einem anhal­ten­den Bus brem­sen muss­te, war er im Bereich des Fuß­gän­ger­über­wegs rela­tiv (deut­lich unter 50 km/​h) lang­sam unter­wegs, was schwe­re­re Ver­let­zun­gen bei dem Fuß­gän­ger ver­hin­dert hat. Rein sta­tis­tisch über­le­ben acht von zehn Fuß­gän­gern einen sol­chen Unfall, wenn der Auto­fah­rer mit 50 km/​h unter­wegs ist. Bei einer nur um 15 km/​h höhe­ren Geschwin­dig­keit aller­dings wer­den acht von zehn Fuß­gän­ger töd­lich ver­letzt. Des­halb gilt es ins­be­son­de­re für Fahr­zeug­füh­rer an Fuß­gän­ger­über­we­gen eine beson­ders hohe Auf­merk­sam­keit und Vor­sicht wal­ten zu lassen