Unfall oder kein Unfall?

3. Mai 2013
von Redaktion

Ols­berg (Hoch­sauer­land)  Diens­tag­abend, gegen 20:35 Uhr, wur­de ein 47-jäh­ri­ger Mann aus Ols­berg mit einem Ret­tungs­wa­gen nach Bri­lon ins Kran­ken­haus ver­bracht. Angeb­lich sei er zuvor in Ols­berg von einem Fahr­zeug ange­fah­ren wor­den. Das Fahr­zeug habe sich dann nach dem Unfall ein­fach uner­laubt ent­fernt. Ganz so prä­zi­se drück­te sich das ver­meint­li­che Unfall­op­fer aller­dings nicht aus. Sei­ne Anga­ben zum Sach­ver­halt waren auf drei Wor­te begrenzt: „Auto, Bumm, weg”. Die auf das Not­wen­digs­te beschränk­te Schil­de­rung könn­te durch­aus an den 2,59 Pro­mil­le gele­gen haben, die bei dem Mann feste­ge­stellt wur­den. Die Poli­zei ging zunächst von einer Ver­kehrs­un­fall­flucht mit Per­so­nen­scha­den aus und such­te den ver­meint­li­chen Unfall­ort auf. Dort fan­den sich kei­ner­lei Spu­ren, die auf einen Ver­kehrs­un­fall hät­ten schlie­ßen las­sen. Als dann auch aus dem Kran­ken­haus gemel­det wur­de, dass der Mann nicht ver­letzt sei und kei­ne Hin­weis auf einen Unfall bei ihm zu fin­den waren, kamen wei­te­re Zwei­fel an der Aus­sa­ge des Man­nes auf. Er wur­de gegen Mor­gen aus dem Kran­ken­haus in Bri­lon ent­las­sen. Mitt­woch­mit­tag gegen 13:00 Uhr wur­de der Poli­zei erneut ein Unfall in Ols­berg gemel­det. An der angeb­li­chen Unfall­stel­le fan­den die Beam­ten nie­man­den vor. Gegen 14:00 Uhr eine wei­te­re Mel­dung; Ver­kehrs­un­fall mit Per­so­nen­scha­den in Ols­berg. Dies­mal fan­den die Beam­ten auch jeman­den vor. Es han­del­te sich um einen „alten Bekann­ten”. Der 47-Jäh­ri­ge Ols­ber­ger gab dies­mal an, von einem schwar­zen Golf ange­fah­ren wor­den zu sein. Das die­se Unfall­schil­de­rung um eini­ges aus­führ­li­cher war als die letz­te, könn­te dar­an gele­gen haben, dass er mitt­ler­wei­le nur noch 1,8 Pro­mil­le hat­te. Trotz­dem glaub­ten ihm die Poli­zis­ten kein Wort und sag­ten ihm das auch so.

Dar­auf­hin lenk­te er ein und gab zu, alle Unfäl­le nur erfun­den zu haben.Die Poli­zei ermit­telt nun gegen den Mann wegen Vor­täu­schens einer Straftat.