ÜBERRASCHENDES ERGEBNIS DER STELLUNGNAHME DER KANZLEI BAUMEISTER ZUR FERIENSIEDLUNG IN AMECKE

Sundern-Amecke Sorpesee (Hochsauerland) Die WISU hatte mit Unterstützung von Bürgern aus Amecke die Kanzlei Baumeister aus Münster mit der Beantwortung von Fragen zum Bebauungsplan A26 ” Ferienanlage Amecke” beauftragt. Die Kanzlei Baumeister ist eine angesehene Kanzlei , der auch der Hochsauerlandkreis und die Stadt Arnsberg Vertrauen schenken.

Jetzt legte der Rechtsanwalt Dr. Bischopink das Ergebnis seiner Stellungnahme vor:

” Der Bebauungsplan ist unwirksam. Er leidet an formellen und materiellen Rechtsfehlern.

Unter anderem begegnen die Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzungen Bedenken. Im Bebauungsplan fehlt die Festsetzung der Grundflächenzahl bzw. der Größe der Grundfläche. ”

Dies ist ein Auszug aus der vielseitigen Begutachtung.

Was bedeutet das für die Stadt Sundern ?

Das fasse ich zusammen: wie die Verwaltung auf die Erkenntnis der Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes reagieren muss, ist in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.

Die Gemeinde besitzt die Planungshoheit. Sie hat die Möglichkeit den Bebauungsplan ( deklatorisch) aufzuheben oder die Fehler zu beseitigen. Kommt die Gemeinde dieser Verpflichtung nicht nach, rechtfertigt dies das Tätigwerden der Kommunalaufsicht.

Zur Entschädigungsfrage führt Dr. Bischopink aus:

“Der möglichen Aufhebung des Bebauungsplanes steht das Entschädigungsrecht des Baugesetzbuches nicht entgegen. ( Paragraph 39ff.) Der Paragraph 42 des Baugesetzbuches sagt aus: Wird die zulässige Nutzung nach Ablauf der 7 Jahrersfrist aufgehoben, kann der Eigentümer nur eine Entschädigung in die ausgeübte Nutzung verlangen. ”

Eine Nutzung findet hier in Amecke nicht statt.

Dr. Bischopink weiter: ” Nichtige Bebauungspläne können jedoch keine städtebaulichen Zulässigkeiten begründen.

So liegt der Fall hier: der Bebauungsplan ist unwirksam. Aufgrund der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes besteht kein Entschädigungsanspruch, auch unabhängig von der 7 – Jahresfrist. ”

….die WISU wird die umfangreiche Analyse der Kanzlei Baumeister der Verwaltung und den interessierten Fraktionen zur Verfügung stellen.

Wir sehen uns auf dem richtigen Weg, der massiven Verunstaltung des Landschaftsbildes am Sorpesee Einhalt zu gebieten und das Dorf Amecke in seiner weiteren Entwicklung zu schützen.

Hans Klein/ WISU