Über die Macht von Lob­by­is­ten und die Ohn­macht eines Gremiums

16. Januar 2014
von Redaktion

Was hal­ten Sie davon, wenn ein demo­kra­tisch getrof­fe­nes Votum des Land­schafts­bei­rats in einer „Nacht- und Nebel­ak­ti­on“ gekippt wird, aber der Land­rat kei­nen Grund zur Bean­stan­dung sieht?

Wor­um es geht? Es geht um den Abschuss von Kor­mo­ra­nen in Natur­schutz­ge­bie­ten im Sauerland.

Wie wir hier

http://​sbl​-frak​ti​on​.de/​?​p​=​3​772

berich­te­ten, for­der­te Kreis­tags­mit­glied Rein­hard Loos von der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL) Land­rat Dr. Karl Schnei­der am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreis­tags vom 13.12.2013 wegen erheb­li­cher for­mel­ler Män­gel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umge­hend zu beanstanden”.

Bei dem bean­stan­de­ten Beschluss han­delt es sich um eine unse­rer Mei­nung nach höchst frag­wür­de Ent­schei­dung, auf die Schnel­le ein Votum des Land­schafts­bei­rats bzgl. des Kor­mo­ran-Abschus­ses in Natur­schutz­ge­bie­ten zu kip­pen. Der Land­schafts­bei­rat hat­te sich – ent­ge­gen dem Beschluss­vor­schlag der Ver­wal­tung –  gegen die von den Fische­rei­ge­nos­sen­schaf­ten gefor­der­ten „Ver­grä­mungs­ab­schüs­se“ ausgesprochen.

Die Argu­men­ta­ti­on des Landrats

Dr. Karl Schnei­der ging am 06.01.2014 mit einem umfang­rei­chen Schrei­ben auf die Beschluss-Bean­stan­dung des Kreis­tags­mit­glieds Rein­hard Loos ein. Der Land­rat argu­men­tiert, er habe nur dann einen Beschluss zu bean­stan­den, wenn die­ser gel­ten­des Recht ver­let­ze. Ein sol­cher Rechts­ver­stoß sei aber bei dem Beschluss des Kreis­tags vom 13.12.2013 nicht festzustellen.

Die Sto­ry

Die „Vor­ge­schich­te“ der gekipp­ten Ent­schei­dung stellt der HSK in sei­nem Ant­wort­schrei­ben so dar:

Die Ent­schei­dung des Land­schafts­bei­rats vom 19.11.2013 wur­de einem Ver­tre­ter der Fische­rei­ge­nos­sen­schaft Die­mel gleich am 19.11.2013 tele­fo­nisch mitgeteilt.

Am 05.12.2013 geht dar­auf­hin beim HSK ein Schrei­ben der Antrag­stel­ler (Fische­rei­ge­nos­sen­schaft) ein (und zwar auf eine erneu­te Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zum Abschuss von Kor­mo­ra­nen in Natur­schutz­ge­bie­ten), in dem eine bal­di­ge Ent­schei­dung über den Antrag vom 21.08.2013 gefor­dert wird.

Dabei weist die Fische­rei­ge­nos­sen­schaft dar­auf hin, „dass ansons­ten die mit der zurück­lie­gen­den Ertei­lung der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erreich­te Rechts­po­si­ti­on der Fische­rei­ge­nos­sen­schaft bei gleich­zei­ti­ger Abwä­gung der Inter­es­sen von Fisch- und Vogel­schutz durch die Ver­wal­tung und unver­än­der­ter Sach- und Rechts­la­ge ohne nach­voll­zieh­ba­re sach­li­che Grün­de ver­schlech­tert werde“.

Die­ser Satz war, wenn wir das Schrei­ben des HSK vom 06.01.2014 rich­tig inter­pre­tie­ren, für den Land­rat der Anhalts­punkt dafür, dass die Ange­le­gen­heit kei­nen Auf­schub mehr dul­det, da die Tages­ord­nung für die Sit­zun­gen des Kreis­aus­schus­ses und des Kreis­tags am Tag des Ein­gangs des Schrei­bens der Fische­rei­ge­nos­sen­schaft bereits ver­sandt wor­den war.   ???   Dabei hat­te die Fische­rei-Lob­by doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besin­nen …. und … auf den rich­ti­gen Moment für ihre Inter­ven­ti­on zu warten.

Die Reak­ti­on des Hoch­sauer­land­krei­ses und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstell­te Ver­wal­tungs­vor­la­ge 8/989 auch gleich an alle Kreis­tags­mit­glie­der per E‑Mail abge­schickt wor­den und zwar mit dem Hin­weis auf die erfor­der­li­che Ent­schei­dung zur Erwei­te­rung der Tages­ord­nung. Kreis­aus­schuss und Kreis­tag sei­en den Hin­wei­sen zur Erwei­te­rung der Tages­ord­nung gefolgt und hät­ten bei einer Gegen­stim­me die Tages­ord­nung um den betref­fen­den Tages­ord­nungs­punkt ergänzt. Der Kreis­tag sei dem Beschluss­vor­schlag der Ver­wal­tungs­vor­la­ge 8/989 (Abschuss von Kor­mo­ra­nen in Natur­schutz­ge­bie­ten) mehr­heit­lich gefolgt!

Aus den vor­ste­hen­den Grün­den wer­de er, so schreibt Land­rat Dr. Karl Schnei­der, die Beschlüs­se des Kreis­aus­schus­ses und des Kreis­tags vom 13.12.2013 zur jewei­li­gen Erwei­te­rung der Tages­ord­nung nicht beanstanden.

Unser Resü­mee

Aus den vor­ste­hen­den Grün­den fra­gen wir uns, degra­die­ren Ver­wal­tung und Kreis­tag den Land­schaft­bei­rat zu einer rei­nen Alibi-Veranstaltung!?

Außer­dem fra­gen wir uns, wie­so ein klei­ne Fische­rei­ge­nos­sen­schaft im Hoch­sauer­land­kreis so viel Macht und Ein­fluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Him­mel und zurück!?

Quel­le: Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL)