Über­la­dung von über 30 Pro­zent; Holz­trans­por­ter mit ins­ge­samt 53 Ton­nen unterwegs

16. Januar 2013
von Redaktion

Mesche­de (Hoch­sauer­land)  Am Mitt­woch kon­trol­lier­ten Beam­te des Ver­kehrs­diens­tes und Bezirks­diens­tes der Poli­zei Hoch­sauer­land­kreis auf der Bri­lo­ner Stra­ße in Mesche­de einen Holz­trans­por­ter. Der Trans­por­ter, ein Last­wa­gen  mit Anhän­ger, war sehr hoch mit Fich­ten­holz bela­den. Das Holz war erst in den letz­ten Wochen geschla­gen gewor­den und daher noch recht schwer. Für die Beam­ten bestand hier der Ver­dacht einer Über­la­dung. Daher wur­de mit dem Fahr­zeug eine nahe­ge­le­ge­ne Waa­ge auf­ge­sucht. Die Wägung des Trans­por­ters ergab ein Gewicht von 53 Ton­nen. Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Fahr­zeu­ges beträgt jedoch nur 40 Ton­nen. Das stellt eine Über­la­dung von mehr als 30 Pro­zent dar! Für eine der­ar­ti­ge Über­la­dung sieht der Gesetz­ge­ber in der Regel ein Buß­geld von 425 Euro und drei Punk­te vor. Das Buß­geld für den Hal­ter, gegen den eben­falls ermit­telt wird, fällt noch erheb­lich höher aus.