Das Handwerk hält zusammen: Handwerkskammer Südwestfalen beschließt Betriebsentlastungspaket

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Südwestfalen beschließt ein Betriebsentlastungspaket, das eine einmalige Reduzierung der Mitgliedsbeiträge für 2024 und ein dreijähriges Aussetzen der Eintragungsgebühr für Auszubildende beinhaltet. (Foto: HwK Südwestfalen)

Südwestfalen. Im laufenden Jahr 2023 haben die Handwerkerinnen und Handwerker im Bezirk der Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen mit vielen Härten kämpfen müssen – Inflation, hohe Zinsen und gestiegene Energiekosten sowie Fachkräftemangel. Angesichts der Fülle an Schwierigkeiten hat die Vollversammlung in ihrer Herbst-Sitzung daher einstimmig für ein Betriebsentlastungspaket gestimmt. Dies sieht eine einmalige Reduzierung der Beiträge in Höhe von insgesamt eine Million Euro sowie ein Aussetzen der Eintragungsgebühr von Berufsausbildungsverhältnissen für die kommenden drei Jahre vor. Den Betrieben kommt damit noch einmal eine Entlastung von insgesamt 180.000 Euro (60.000 Euro/Jahr) zugute.

Weiterhin keine Betragserhöhung

Trotz der schwierigen Lage, mit der sich auch die Handwerkskammer konfrontiert sieht, sieht die Kammer, genau wie in den vergangenen zwei Jahren, von einer Beitragserhöhung ab. „Unsere Mitgliedsbetriebe hatten es in den vergangenen Monaten alles andere als leicht. Los ging es 2023 mit bis dahin nicht gekannten Energiekosten und einem desaströsen Gebäudeenergiegesetz, das mehr Fragen offenließ, als es beantwortete“, sagt HwK-Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt. Monatelang wurde über das Heizungsgesetz verhandelt, bis es im September endlich vom Bundestag novelliert wurde. Die Folge: Starke Verunsicherung im Handwerk und bei den Kunden, die im Zweifel Investitionen zurückgestellt haben oder sogar gänzlich aufgaben. Dem nicht genug. Deutschland erlebt in diesem Jahr eine Inflation, wie man sie seit Jahrzehnten nicht kannte. Im Gepäck weitere Teuerungen und letztendlich zusätzliche Umsatzausfälle – gewerkeübergreifend. „Dies alles müssen unsere mehr als 13.000 Mitgliedsbetriebe tagtäglich abfedern. Daher wollen auch wir als Handwerkskammer unseren Beitrag leisten und uns solidarisch mit unseren Betrieben zeigen“, betont der Hauptgeschäftsführer.

Mehr als eine Million Euro zurück an die Betriebe

Ein in diesem Zusammenhang bedeutender Tagesordnungspunkt der Herbst-Vollversammlung der Kammer war daher der Beschluss eines Betriebsentlastungspakets, das die einmalige Reduzierung der Mitgliedsbeiträge für 2024 in Höhe von eine Million Euro sowie ein Aussetzen der Eintragungsgebühr für Auszubildende von jährlich insgesamt 60.000 Euro für die nächsten drei Jahre vorsieht. Schmitt: „Damit leistet die Handwerkskammer ihren Beitrag damit das Handwerk in Südwestfalen gut durch die Krise kommt und die duale Ausbildung gestärkt wird.“ Wie hoch die individuelle Entlastung ausfällt, erfahren die Mitgliedsbetriebe mit der Zustellung der Beitragsschreiben. Überdies bleibt der Beitrag, wie in den vergangenen zwei Jahren, stabil.

Michael Hamann neues Mitglied des Vorstandes

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Vollversammlung war die Begrüßung von Elektrotechnikermeister Michael Hamann als neues Mitglied des Vorstandes der Vollversammlung (Arbeitnehmerseite). Hamann rückt zum 1. Januar 2024 für das langjährige Vollversammlungs- und Vorstandsmitglied Josef Gödde auf, der wegen Krankheit das Amt nicht mehr ausüben kann. Gödde war seit 2009 Mitglied der Vollversammlung und seit 2019 Mitglied des Vorstandes. „Wir danken Josef Gödde für seinen Einsatz und sein Engagement für das Handwerk und wünschen ihm von Herzen alles erdenklich Gute“, so HwK-Vizepräsident Michael Neuhaus.

Zur Vollversammlung der Handwerkskammer

Die Vollversammlung (30 Mitglieder) ist das höchste Entscheidungsgremium der HwK Südwestfalen. Als Organ der Selbstverwaltung des Handwerks vertritt sie die Mitgliedsbetriebe, deren Beschäftigte und Auszubildende. Sie ist drittelparitätisch besetzt – das heißt zwei Drittel Arbeitgeber (20) und ein Drittel Arbeitnehmer (10) – und tagt zwei Mal im Jahr. Aus ihrer Mitte wählen die Vollversammlungsmitglieder das Präsidium und den Vorstand. Außerdem wählen sie die Mitglieder der Geschäftsführung der Handwerkskammer.

 

 

 

 

 

 

(Quelle: HwK Südwestfalen)