Cyberangriff: Fristverlängerung für den Pflichtumtausch von Führerscheinen

Hochsauerlandkreis. In den vom Cyberangriff betroffenen Kreisen ist der anstehende Pflichtumtausch der Führerscheine für die Einwohnerinnen und Einwohner derzeit nicht möglich. Die Frist für den Pflichtumtausch in diesen Kreisen wird daher bis zum 19. Juli 2024 verlängert.

Vor dem Hintergrund der Anforderungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Die Frist für den Umtausch der Papier-Führerscheine läuft für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 am 19. Januar 2024 ab.

Umtausch in betroffenen Kreisen derzeit nicht möglich

Aufgrund des Hackerangriffs auf die Südwestfalen-IT (SIT) können u. a. die Fahrerlaubnisbehörden im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest seit Anfang November nur sehr eingeschränkt arbeiten und sind auf die Amtshilfe der nicht betroffenen arbeitsfähigen Kreise angewiesen. Der Umtausch der Führerscheine ist in diesen Kreisen zurzeit nicht möglich. Daher wird die Frist durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg nun für die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Kreise verlängert.

Frist für Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 verlängert

Für die Inhaberinnen und Inhaber (Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970) von Fahrerlaubnisdokumenten, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, wird die Frist zum Umtausch des Führerscheins durch die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Dies gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest haben.

Die Allgemeinverfügung (Link und Anhang) tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am 16. Dezember 2023 in Kraft. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Bezirksregierung Arnsberg)