Sundern. „Die von der Kämmerin verhängte Haushaltsperre hat verheerende Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Vereine, Schulen und des Stadtmarketings“, stellt der Vorsitzende der SPD Fraktion im Rat der Stadt Sundern Michael Stechele fest. „Leidtragende sind überwiegend Kinder und Jugendliche.“ Aber auch für das Stadtmarketing sieht Stechele erhebliche Risiken.
Dabei fehlt der von der Kämmerin verhängten Haushaltssperre die in §24 Abs 1. GemHVO formulierte Grundlage. Danach kann eine Haushaltssperre durch die bestellte Kämmerin verhängt werden, wenn „die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert“. Eine Haushaltssperre wird vor allem dann in Frage kommen, wenn sich im Laufe des Haushaltsjahres zeigt, dass im Jahresabschluss ein Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung bzw. ein negativer Saldo in der Finanzrechnung zu erwarten sind. „Den Nachweis konnte die Kämmerin bisher nicht erbringen“, so Stechele weiter. Nur der Rat kann die Haushaltssperre aufheben.
Natürlich ist die Haushaltssituation angespannt. Statt eine Haushaltssperre zu verhängen hätte die Kämmerin einen Nachtragshaushalt vorlegen müssen. Deshalb hat die SPD Fraktion für die Sitzung des Stadtrates am 21. September die Aufhebung der Haushaltssperre beantragt