Stel­lung­nah­me zu Boden­ver­bes­se­rung­maß­nah­men im Bereich Seidfeld

12. März 2014
von Redaktion

007Sun­dern Im Bereich  Seid­feld wur­den in den ver­gan­ge­nen Mona­ten 2 Maß­nah­men durch­ge­führt, die alle unter dem Begriff Boden­ver­bes­se­rung laufen:

Im Tal­be­reich der Sett­me­cke wur­de im Land­schafts­schutz­ge­biet auf einer Feucht­wie­se der Ober­bo­den abge­scho­ben und seit­dem eine Depo­nie ange­legt. Nach­fra­gen bei den zustän­di­gen Behör­den erga­ben, dass es sich dabei um den Antrag eines Land­wirts auf  Boden­ver­bes­se­rung han­delt. Die Unte­re Land­schafts­be­hör­de beim Kreis hat hier­für eine Befrei­ung von den Fest­set­zun­gen des Land­schafts­plans erteilt.

Es ist für uns voll­kom­men unver­ständ­lich, wie vom Hoch­sauer­land­kreis eine sol­che Maß­nah­me in dem Bereich geneh­migt wer­den konn­te: Jedem ist doch offen­sicht­lich, dass es sich hier­bei nicht um eine Boden­ver­bes­se­rung son­dern um eine rei­ne Abfall­ent­sor­gung bzw. Depo­nie­rung han­delt. Offen­sicht­lich soll­te hier der Boden­aus­hub vom Anbau der Fir­ma Till­mann auf den Flä­chen eines Land­wirts depo­niert wer­den, hin­zu­ge­kom­men ist mitt­ler­wei­le Bau­schutt und Teer­res­te. Fest­ge­setzt ist der Bereich im Land­schafts­plan als Land­schafts­schutz­ge­biet zum Erhalt klein­flä­chi­ger Wie­sen­tä­ler und Exten­siv­grün­land. Durch die Geneh­mi­gung der Unte­ren Land­schafts­be­hör­de wird die­ser Schutz kon­ter­ka­riert, noch nicht ein­mal Aus­gleichs­maß­nah­men, die sonst bei Ein­grif­fen üblich sind, wur­den fest­ge­setzt. Auch der Vor­sit­zen­de des Land­schafts­bei­rats, Herrn Johan­nes Schrö­der,  den wir in der Sache ange­schrie­ben haben und der eigent­lich auch zustän­dig ist für sol­che Sach­ver­hal­te, äußert sich nicht zum Thema.

Eine wei­te­re  Boden­ver­bes­se­rungs­maß­nah­me wur­de ober­halb im Wald durch­ge­führt: groß­flä­chig wur­de dort Kom­post­ma­te­ri­al , dass mit Müll­res­ten durch­setzt ist, aus­ge­bracht. Laut Bio­ab­fall­ver­ord­nung ist so etwas im Wald nicht erlaubt, bzw. bedarf einer Son­der­ge­neh­mi­gung. Zustän­dig dafür ist die  Kreis­ab­fall­be­hör­de, denn die Kom­post­wer­ke im Hoch­sauer­land­kreis wer­den durch den Kreis mit der ord­nungs­ge­mä­ßen Ent­sor­gung und Ver­ar­bei­tung des Bio­mülls aus der brau­nen Ton­ne beauf­tragt. Auch hier fehlt offen­sicht­lich eine Kon­trol­le durch die Behör­den. Der Gebüh­ren­zah­ler, der die braue Ton­ne finan­ziert dürf­te schon ein Anrecht dar­auf haben, dass hier nicht ille­ga­le Abfall­ent­sor­gung im Wald stattfindet.

Klaus Korn

Mat­thi­as Schul­te- Huermann

Kreis­tags­kan­di­da­ten der Sau­er­län­der Bürgerliste

Update:

Sehr geehr­te Damen und Herren

Heu­te rief mich die Fir­ma Till­mann- Well­pap­pe an mit der Auf­for­de­rung klar­zu­stel­len, dass der Boden­aus­hub in der Boden­ver­bes­se­rungs­maß­nah­me Seid­feld nicht von Ihnen dort depo­niert wor­den sei. Sie set­zen mir ein Ulti­ma­tum bis 15 Uhr um die­ses klar­zu­stel­len. Die Depo­nie­rung sei zwar zeit­gleich zu ihrer Anbau­maß­nah­me erfolgt und sie sei auch vom glei­chen Unter­neh­mer durch­ge­führt wor­den, doch  das Mate­ri­al vom Aus­hub ihrer Fir­ma sei dort nicht depo­niert worden.

Hier­zu tei­le, auch in Abspra­che mir Herrn Korn, fol­gen­des mit:

Auch auf mehr­fa­che Nach­fra­ge bei den Behör­den haben wir kei­ne Ant­wort dar­auf bekom­men, wer die Boden­ver­bes­se­rungs­maßm­nah­me Seid­feld als Depo­nie benutzt hat. Von daher wis­sen wir nicht, wer dort depo­niert hat.  Aller­dings hat­ten sowohl Herr Korn als auch ich aus der Akten­ein­sicht den Ein­druck gewon­nen, dass es ursprüng­lich vogese­hen war, dort das Aus­hub­ma­te­ri­al der Fir­ma Till­mann- Well­pap­pe  zu depo­nie­ren. Soll­te dies nicht der Fall gewe­sen sein, so ent­schul­di­gen wir uns aus­drück­lich bei der Fir­ma, aller­dings soll­ten die Behör­den hier auch end­lich klar benen­nen, zu wel­chen Zweck die Depo­nie ange­legt wur­de um wei­te­re Spe­ku­la­tio­nen zu vermeiden.

Mit freund­li­chen Grüßen

Mat­thi­as Schul­te- Huermann