SK-SPD: Neu­re­ge­lung bei Sozi­al­be­er­di­gun­gen erforderlich

8. Februar 2013
von Redaktion

Die SPD im Hoch­sauer­land­kreis for­dert eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung beim Umgang mit Sozi­al­be­er­di­gun­gen. Wor­um geht es: Wenn in ver­arm­ten oder sozi­al­schwa­chen Fami­li­en ein Ange­hö­ri­ger stirbt und kein Geld für die Beer­di­gung und den Bestat­ter da ist, stellt dies oft­mals ein Pro­blem dar. Denn der Staat und die Kom­mu­nen zah­len oft nicht, oder teil­wei­se mit erheb­li­cher Ver­zö­ge­rung. Die Sozi­al­äm­ter las­sen oft­mals alle Fris­ten ver­strei­chen­und geben die Geld-for­de­rung an das Ord­nungs­amt ab, das dann die kom­plet­te Beer­di­gung über­nimmt, und alles regelt (ohne das die Betrof­fe­nen etwas mit­zu­be­stim­men haben). Aller­dings zu Las­ten der Ange­hö­ri­gen, die dann eine Rech­nung erhal­ten, die sie nicht bezah­len kön­nen. Ab hier droht dann der Rechts­weg mit Mah­nun­gen und schließ­lich dem Gerichts­voll­zie­her. Meist gibt das Ord­nungs­amt die Ver­stor­be­nen dort­hin, wo eine Bestat­tung am güns­tigs­ten ist (z.B. Nie­der­lan­de oder die Schweiz) dort wer­den sie dann ver­brannt und anonym ver­streut. Bestat­ter müs­sen zudem meis­tens in Vor­leis­tung treten.

 

Dass es auch anders geht zeigt sich in Bay­ern, denn Bay­ern ist das ein­zi­ge Bun­des­land in der BRD, das gesetz­lich vor­ge­schrie­ben hat, dass Ver­stor­be­ne inner­halb kür­zes­ter Zeit beer­digt wer­den müs­sen (Aus­zug aus der bay­ri­schen Lan­des­ver­fas­sung: „Die Gemein­den haben dafür zu sor­gen, dass jeder Ver­stor­be­ne schick­lich beer­digt wer­den kann. Über die Mit­wir­kung der Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten haben die­se selbst zu bestim­men.”) Hier wird die Suche nach zah­lungs­kräf­ti­gen Ange­hö­ri­gen nach der Beer­di­gung begonnen.

 

Der Lan­des­fach­ver­band Bestat­tungs­ge­wer­be Nord­rhein-West­fa­len e.V. pro­tes­tiert schon seit Jah­ren ver­geb­lich gegen die hier bestehen­de Rege­lung.  2009 stell­te der lang­jäh­ri­ge Vor­sit­zen­de des Aus­schus­ses für Arbeit, Gesund­heit und sozia­les Gün­ther Gab­recht (SPD) mit einer Kol­le­gin eine Anfra­ge an die CDU/FDP Lan­des­re­gie­rung, lei­der erfolglos.

 

Aus der Sicht der SPD im Hoch­sauer­land­kreis gibt es fol­gen­de mög­li­che Lösun­gen, die jetzt in einem Antrag an die SPD-Land­tags­frak­ti­on geschickt wurden:

 

1. Wie­der­ein­füh­rung des Ster­be­gel­des durch die gesetz­li­che Krankenversicherung.

2. Die gesetz­li­che Auf­la­ge den Ver­stor­be­nen inner­halb von 10 Tagen zu beerdigen.

3. Die Bay­ri­sche Lösung mit den Kom­mu­na­len Bestattern.

4. Ein Sozi­al­fried­hof im Besitz des Lan­des NRW, mit einem vom Land beauf­trag­ten Bestatter.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www​.hsk​-spd​.de oder bei Face­book unter „SPD im Sauerland”.