Schwer­me­tall­ge­hal­te des Bodens in Bri­lon: Abschluss­be­richt des Bio­mo­ni­to­rings zeigt kei­ne Gesundheitsgefährdung

13. Februar 2014
von Redaktion

ortsschild-brilonHochsauerlandkreis/​Brilon. Aus umwelt­me­di­zi­nisch-toxi­ko­lo­gi­scher Sicht besteht in Bri­lon kei­ne Gesund­heits­ge­fähr­dung der Anwoh­ner durch die Blei­be­las­tun­gen des Bodens. Dies hat Prof. Dr. Ulrich Ewers vom Hygie­ne-Insti­tut des Ruhr­ge­bie­tes in Gel­sen­kir­chen in sei­nem Abschluss­be­richt fest­ge­stellt. Der Bericht ist im Inter­net unter www​.hoch​sauer​land​kreis​.de abrufbar.

Von den ins­ge­samt 223 Pro­ben lie­gen die Blut­blei­kon­zen­tra­tio­nen nur bei zwei Erwach­se­nen leicht ober­halb der all­ge­mei­nen Hin­ter­grund­be­las­tung in Deutsch­land, die im Blut bei 90 Mikro­gramm pro Liter bei Män­nern, 70 Mikro­gramm pro Liter bei Frau­en und 35 Mikro­gramm pro Liter bei Kin­dern liegt.

Per­so­nen, die Gemü­se aus Haus­gär­ten in Bri­lon ver­zehrt oder inten­si­ven Boden­kon­takt hat­ten, wie­sen im Mit­tel etwas höhe­re Blut­blei­kon­zen­tra­tio­nen auf. Die Erhö­hung der Blut­blei­kon­zen­tra­tio­nen die­ser Per­so­nen liegt jedoch im Bereich der Hin­ter­grund­be­las­tung. Dies bedeu­tet zusam­men­ge­fasst, dass es einen Zusam­men­hang zwi­schen dem Ver­zehr von Gemü­se bzw. dem inten­si­ven Boden­kon­takt und einer höhe­ren Blei­be­las­tung im Blut gibt. Die Unte­re Boden­schutz­be­hör­de wird das The­ma wei­ter beglei­ten. Aus Vor­sor­ge­grün­den gel­ten die bis­he­ri­gen Emp­feh­lun­gen für die Boden­nut­zung im Stadt­ge­biet Bri­lon weiter:

 

• Um den Kon­takt mit blei­hal­ti­gem Boden so gering wie mög­lich zu hal­ten, soll­te dafür Sor­ge getra­gen wer­den, dass der Boden im Bereich der Grund­stü­cke durch dich­ten Grasbe­wuchs, die Anpflan­zung von Boden­de­ckern oder die Auf­brin­gung von Rin­den­mulch bzw. Kies voll­stän­dig abge­deckt wird, sofern nicht ohne­hin eine Ver­sie­ge­lung durch Geh­weg- und Terrassenpflaster/​platten vorliegt.

 

• Im Bereich der Spiel­flä­chen für Klein­kin­der soll­te auf eine beson­ders effek­ti­ve Abde­ckung des Bodens durch geeig­ne­te Mate­ria­li­en geach­tet werden.

 

• Gra­be­ak­ti­vi­tä­ten von Kin­dern in den Haus­gär­ten und im Frei­en soll­ten unter­bun­den werden.

 

• Nach Gar­ten­ar­bei­ten, bei denen man inten­siv mit Boden in Kon­takt gekom­men ist, soll­ten die Hän­de und ggfs. auch die Klei­dung gründ­lich gewa­schen wer­den. Klei­der und Schu­he, an denen Boden­par­ti­kel oder ‑klum­pen haf­ten, soll­ten vor Betre­ten des Hau­ses aus­ge­zo­gen wer­den, um erhöh­te Blei- und Schwer­me­tall­ge­hal­te im Haus­staub zu vermeiden.

 

• Auf den Anbau von Wur­zel­ge­mü­se, Spi­nat und Blatt­ge­mü­se in den Haus­gär­ten soll­te ver­zich­tet wer­den. Alle ande­ren Gar­ten­pro­duk­te soll­ten vor dem Ver­zehr gründ­lich gewa­schen wer­den. Gegen den Anbau von Wur­zel­ge­mü­se, Spi­nat und Blatt­ge­mü­se in Bee­ten, die mit sau­be­rem Kul­tur­bo­den ange­legt wur­den, bestehen kei­ne Bedenken.

 

• Trink- und Brauch­was­ser aus Eigen­ver­sor­gungs­an­la­gen soll­te auf Blei und ande­re Schwer­me­tal­le unter­sucht wer­den. Wenn die Grenz­wer­te der Trink­was­ser­ver­ord­nung über­schrit­ten wer­den, ist das Was­ser als Was­ser für den mensch­li­chen Gebrauch nicht geeig­net.  Gegen eine Nut­zung des Was­sers zur Bewäs­se­rung von rei­nen Zier­gär­ten bestehen aus gesund­heit­li­cher Sicht kei­ne Beden­ken. Bee­te, auf denen Gemü­se- und Obst­pflan­zen ange­baut wer­den, soll­ten dage­gen nicht mit dem Was­ser bewäs­sert werden.