Schmal­len­bergs GRÜ­NE wol­len „Kauf-Vor-Ort-Gut­schei­ne“

4. Juni 2020
von Redaktion

Schmal­len­berg. Damit die Wirt­schaft vor Ort sich von den coro­nabe­ding­ten Shut­down-Aus­wir­kun­gen erho­len kann, stellt die Frak­ti­on BÜNSDNIS90/DIE GRÜ­NEN einen Antrag auf „Kauf-Vor-Ort-Gut­schei­ne“ an den Bür­ger­meis­ter. Dem­nach sol­len Schmal­len­ber­ger, die im Besitz einer Fami­li­en­kar­te der Stadt sind, ein­ma­lig pro Kind einen Gut­schein im Wert von 100 Euro erhal­ten. Nach­fol­gend der Antrag an den Bür­ger­meis­ter im Wortlaut:

Betr.: Wirt­schafts­för­de­rung im Zusam­men­hang mit Corona-Pandemie
hier: Antrag/“Kauf-Vor-Ort-Gutscheine“
Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,
die Stadt­ver­tre­tung möge auf ihrer nächs­ten Sit­zung beschließen:
Alle Fami­li­en­kar­ten-Berech­tig­ten der Stadt Schmal­len­berg erhal­ten pro Kind ein­ma­lig „Kauf-Vor-Ort-Gut­schei­ne“ in Höhe von jeweils 100 Euro.
Die­se kön­nen aus­schließ­lich im Rah­men die­ser geziel­ten Wirt­schafts­för­de­rung in/​bei allen vom Shut­down betrof­fe­nen Unter­neh­men im gesam­ten Stadt­ge­biet ein­ge­setzt werden:
Sta­tio­nä­rer Han­del und Dienst­leis­tun­gen, Kul­tur­ange­bo­te und Gastronomie.
Die Gül­tig­keit soll­te auf Ende Dezem­ber 2020 begrenzt wer­den, um die betrof­fe­nen Anbie­ter mög­lichst zeit­nah zu unter­stüt­zen. Die Aus­ga­be und Ein­lö­sung der Gut­schei­ne kann ana­log der Fami­li­en­kar­ten­re­ge­lung erfol­gen. Die dafür nöti­gen Haus­halts­mit­tel in Höhe von ca. 400 bis 500 Tsd. Euro ste­hen aus den Mehr­ein­nah­men des Jah­res 2019 zur Verfügung.

Begrün­dung:
Schmal­len­berg zeich­net sich aus durch viel­fäl­ti­ge Ange­bo­te klei­ner und mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men und Dienst­leis­ter. Vie­le davon sind nun unver­schul­det durch den Shut­down seit März 2020 in teil­wei­se erheb­li­che finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten. Der Erhalt der hie­si­gen Ange­bo­te und Redu­zie­rung der Inter­net­be­stel­lun­gen kann durch die­se Maß­nah­me unter­stützt werden.
Durch die Gut­schein­aus­ga­be wird gewähr­leis­tet, dass gezielt betrof­fe­ne Unter­neh­men geför­dert wer­den. Eine Stü­cke­lung in ver­schie­de­ne Euro-Wer­te erscheint sinn­voll. Der admi­nis­tra­ti­ve Auf­wand ist durch die Ver­bin­dung mit der bereits bestehen­den Familienkarte
vertretbar.