Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te bean­tragt Befas­sung mit Kat­zen­schutz­ver­ord­nung – Kreis­ver­wal­tung sagt: Ne, nicht mit uns

22. November 2016
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Zustän­dig sind die Kreisbehörden
Mit Neu­fas­sung der Zustän­dig­keits­ver­ord­nung Tier­schutz Nord­rhein-West­fa­len – Zust­VO Tier­schutz NRW – im Jahr 2015 wur­de sei­tens des Lan­des NRW die Zustän­dig­keit zum Erlass einer Ver­ord­nung gem. § 13b TierSchG auf die Ebe­ne der Kreis­ord­nungs­be­hör­den übertragen.

Enne­pe-Ruhr-Kreis beschloss Katzenschutzverordnung
Dar­auf reagier­te jetzt der Enne­pe-Ruhr-Kreis. Dort gilt ab 01.01.2017 eine Kat­zen­schutz­ver­ord­nung. Der dor­ti­ge Kreis­tag beschloss die Ver­ord­nung am 24.10.2016.

Wie­so, wes­halb, warum?
Ziel der Ver­ord­nung ist, die Popu­la­ti­on wild­le­ben­der Kat­zen durch Kas­tra­ti­on ein­zu­däm­men. Damit wird zum einen das Lei­den der Tie­re ver­rin­gert. Zum ande­ren wer­den lang­fris­tig Tier­hei­me und Tier­schutz­ver­ei­ne ent­las­tet. Der Enne­pe-Ruhr-Kreis geht davon aus, „dass mit fort­dau­ern­dem Bestehen der Kat­zen­schutz­ver­ord­nung jähr­lich weni­ger zu kas­trie­ren­de und kenn­zeich­nen­de Tie­re auf­ge­fun­den wer­den. Zusätz­lich zur Betreu­ung durch die Tier­schutz­ver­ei­ne, wür­de auch die bis­lang unkon­trol­lier­te Fort­pflan­zung der Frei­gän­ger­kat­zen ein­ge­schränkt, wel­ches letzt­lich einen Rück­gang der Popu­la­ti­on zur Fol­ge haben müsste.“

Wen inter­es­siert das im HSK?
Der Umwelt­aus­schuss inter­es­sier­te sich in sei­ner Sit­zung am 18.02.2016 offen­bar nicht son­der­lich für das The­ma. Laut Pro­to­koll nah­men die Aus­schuss-Mit­glie­der die Druck­sa­che 9/422 dis­kus­si­ons­los zur Kennt­nis. Die besag­te Ver­wal­tungs­vor­la­ge emp­fahl, von der Ermäch­ti­gung des § 13 b TierSchG „nur sehr zurück­hal­tend Gebrauch zu machen“.
Die Poli­tik im Hoch­sauer­land­kreis hat sich also noch nicht wirk­lich mit einer Kat­zen­schutz­ord­nung befasst. Das soll sich jetzt ändern. Die Kreis­tags­frak­ti­on Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) schick­te am 08.11.2016 fol­gen­den Antrag an Land­rat Dr. Karl Schneider:

Antrag der SBL/FW
„Der Aus­schuss für Umwelt, Land­wirt­schaft und Fors­ten und der Kreis­tag soll­te beschließen:

• Zunächst ist zu prü­fen, ob Bedarf für eine Ver­ord­nung gem. § 13b TierSchG über den Schutz frei­le­ben­der Kat­zen im Gebiet des Hoch­sauer­land­krei­ses oder in Teil­räu­men des Krei­ses besteht. Das Kreis­ve­te­ri­när­amt wird gebe­ten, die Bedarfs­er­mitt­lung gemein­sam mit den hier ansäs­si­gen Tier­hei­men, Tier­schutz­ver­bän­den und Tier­ärz­ten durch­zu­füh­ren. Über die Ergeb­nis­se soll zeit­nah berich­tet werden.

Falls die Ana­ly­se ergibt, dass es auf­grund der gro­ßen Popu­la­ti­on und des schlech­ten Gesund­heits­zu­stands (z.B. chro­ni­sche Erkran­kun­gen, Infek­ti­ons­krank­hei­ten) der Tie­re sinn­voll und ange­mes­sen ist, frei­lau­fen­de Kat­zen zu kas­trie­ren, soll die Ver­ord­nung mit fol­gen­den Inhal­ten erlas­sen und umge­setzt werden:

• Jede frei­lau­fen­de Kat­ze muss gechipt, regis­triert und kas­triert wer­den, aus­ge­nom­men Kat­zen, die aus­schließ­lich im Haus leben.

• Ver­ant­wort­lich dafür ist der Tier­hal­ter. Er trägt auch die Kos­ten. Sofern nicht kas­trier­te Kat­zen frei­lau­fend gefan­gen wer­den, kön­nen deren Hal­ter gezwun­gen wer­den, den Ein­griff durch­füh­ren zu las­sen. Die Kos­ten trägt auch in die­sem Fall der Tierhalter.

• Ist der Hal­ter einer frei­lau­fen­den Kat­ze nicht zu ermit­teln, trägt die öffent­li­che Hand die Kos­ten der Kas­tra­ti­on. (Im Enne­pe-Ruhr-Kreis wer­den sie mit durch­schnitt­lich 110 Euro angegeben.)

• Kat­zen­hal­te­rin­nen und –hal­tern mit gerin­gem Ein­kom­men (Hartz IV-Emp­fän­ger/in­nen, Grund­si­che­rungs-Rent­ner/in­nen, etc.) wer­den in so einem Fall finan­zi­ell unter­stützt. Die öffent­li­che Hand trägt die die Kas­tra­ti­ons­kos­ten für die­se Kat­zen voll­stän­dig oder zahlt zumin­dest einen Zuschuss.

• Vor Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung soll die Bevöl­ke­rung über die Medi­en über die neue Ver­ord­nung umfas­send infor­miert werden.

Was kam (vor­läu­fig) dabei heraus?
Lei­der möch­te sich der Hoch­sauer­land­kreis offen­bar auch wei­ter­hin mög­lichst wenig mit der Kat­zen­schutz­ver­ord­nung befas­sen. Der Beschluss­vor­schlag für Umwelt­aus­schuss- und Kreis­tags­sit­zung (sie­he Druck­sa­che 9/621) lau­tet: „Der Aus­schuss für Umwelt, Land­wirt­schaft und Fors­ten und der Kreis­aus­schuss emp­feh­len dem Kreis­tag, den Antrag abzulehnen“.

Zu teu­er, zu aufwändig…
… so sieht die Begrün­dung der Kreis­ver­wal­tung aus:

„Vor­be­mer­kung
In der Sit­zung des Aus­schus­ses für Umwelt, Land­wirt­schaft und Fors­ten am 18.02.2016 wur­de die­se The­ma­tik bereits aus­führ­lich behan­delt (sie­he Druck­sa­che 9/422).

Sach­dar­stel­lung
Soll­te dem Antrag der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te gefolgt wer­den, wäre das Vete­ri­när- und Lebens­mit­tel­über­wa­chungs­amt gefor­dert zu prü­fen, ob Bedarf für eine Ver­ord­nung gem. § 13b TierSchG über den Schutz frei­le­ben­der Kat­zen im Gebiet des Hoch­sauer­land­krei­ses oder in Teil­räu­men des Krei­ses besteht.

Eine sol­che Bedarfs­er­mitt­lung wäre mit erheb­li­chem Per­so­nal- und Zeit­auf­wand ver­bun­den. Hin­sicht­lich der ent­spre­chen­den Ein­zel­hei­ten wird auf die Aus­füh­run­gen in der Druck­sa­che 9/422 verwiesen.

Außer­dem wären im Fal­le des Erlas­ses einer Kat­zen­schutz­ver­ord­nung nicht uner­heb­li­che Kos­ten zu erwar­ten, die vom Hoch­sauer­land­kreis als Auf­trag­ge­ber durch­zu­füh­ren­der Maß-nah­men zu tra­gen sind. Hin­sicht­lich wei­te­rer Details sei auch hier auf die Druck­sa­che 9/422 verwiesen.

Schließ­lich ist, wie bereits in der Druck­sa­che 9/422 gesche­hen, dar­auf hin­zu­wei­sen, dass durch ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nun­gen in den Städ­ten Arns­berg und Sun­dern Hal­ter von Frei­gän­ger­kat­zen ver­pflich­tet sind, die­se kas­trie­ren und kenn­zeich­nen zu las­sen. Den übri­gen Kom­mu­nen im Kreis­ge­biet steht es frei, ent­spre­chen­de Ver­ord­nun­gen zu erlas­sen, so dass in die­sem Zusam­men­hang nicht pri­mär der Hoch­sauer­land­kreis gefor­dert ist.

Begrün­dung
Unter Berück­sich­ti­gung der Prio­ri­tä­ten im Fach­dienst ist es mit dem vor­han­de­nen Per­so­nal nicht mög­lich, die bean­trag­te Auf­ga­be zusätz­lich zu erle­di­gen, selbst wenn frei­wil­li­ge Hel­fer mit ein­ge­bun­den wür­den. Dar­über hin­aus wird kein pri­mä­rer Hand­lungs­be­darf des Hoch­sauer­land­krei­ses gese­hen, da eine ent­spre­chen­de Rege­lungs­mög­lich­keit bei den Städ­ten und Gemein­den besteht.

Es wird daher emp­foh­len, den Antrag abzulehnen.“

Wir mei­nen, der Hoch­sauer­land­kreis macht es sich so ziem­lich ein­fach. Will er sei­ne gesetz­li­chen Auf­ga­ben nicht oder nur halb­her­zig wahr­neh­men? Es scheint, als ver­la­ge­re die Behör­de die Pro­blem und die Kos­ten auf Tier­schutz­ver­ei­ne und –orga­ni­sa­tio­nen und gut­wil­li­ge Menschen!?

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)