Hochsauerlandkreis.
Nicht wirklich eine Überraschung
Der RWE-Konzern schüttet im nächsten Jahr 0,00 Euro Dividende an seine Stamm-Aktionäre aus. Das ist ein Trauerspiel, auch und vor allem für seine Großaktionäre wie die Städte Dortmund und Essen und für den Hochsauerlandkreis. Schließlich könnte das Dividenden-Desaster Nachteile für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Kommunen mit sich bringen, z.B. durch eine Erhöhung der Gebühren und Abgaben. Denn die erhofften Einnahmen aus den RWE-Aktien fehlen in den kommunalen Haushalten. Doch irgendwo muss das Geld für die Erledigung der kommunalen Aufgaben ja herkommen.
Der Aktienkurs ist auch nicht so prickelnd. Am 29.03.2016, dem ersten Handelstag nach Ostern, pendelte er um 10,75 Euro. Wenn man sich überlegt, dass der HSK – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, und damit fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns, hält, kann man schon ins Grübeln kommen.
Was tun?
Das fragte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), den Landrat. Seine am 1. März 2016 schriftlich gestellten Fragen zur Anlage-Strategie des Hochsauerlandkreises wurden von der Kreisverwaltung mit einem auf den 2. März datierten Schreiben beantwortet. Tenor scheint zu sein: „Es bleibt wie es ist“.
Es geht auch genauer … und länger
Auswirkungen auf den Kreishaushalt?
Die SBL/FW fragte: „Welche Auswirkungen haben Kursverfall und Ausfall der Dividende der insgesamt rund 5,8 Millionen im Besitz des Hochsauerlandkreises befindlichen RWE-Aktien voraussichtlich auf den Kreishaushalt?“
Der HSK antwortete: „Der Rückgang des Aktienkurses führt in Umsetzung der Regelung in § 35 Abs. 5 GemHVO grds. zu einer weiteren Wertberichtigung des bisherigen Beteiligungsansatzes.
Der Zeitpunkt einer Wertberichtigung orientiert sich an der Auslegung des in § 35 Abs. 5 GemHVO enthaltenen Begriffes einer „dauernden” Wertminderung. Wertabschreibungen führen zu einer Reduzierung des Eigenkapitals in der Bilanz des Kreises. Einzelheiten hierzu befinden sich in der Abstimmung mit unseren Wirtschaftsprüfern, sie werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erläutert.
Die Auswirkung eines nach derzeitiger Erkenntnislage zu erwartenden Dividendenausfalls für das Geschäftsjahr 2015 der RWE AG hängt von der Erwartung ab, die an eine Ausschüttung gestellt worden ist. Aufgrund des Beteiligungskonstrukts wirkt ein Dividendenausfall in der Haushaltsplanung des Kreises für das kommende Jahr 2017. In der dem Kreistag mit der Drcks. 9/401 vorgelegten Ergebnis- und Finanzplanung hat die Verwaltung eine Ausschüttung mit 0,85 Euro/Aktie unterstellt.“
Erhöhung der Kreisumlage scheinbar nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Beabsichtigen Sie, die aufgrund des zu erwartenden Dividenden-Ausfalls verursachten Verluste ggf. durch die Erhöhung der Kreisumlage zu kompensieren?“
Der HSK antwortete: „Wie bereits zuvor ausgeführt wurde, trifft die finanzielle Wirkung eines Dividendenausfalles das Haushaltsjahr 2017. Die Verwaltung wird im Zuge der Erstellung des
Planentwurfs 2017 die Folgewirkungen hieraus dem Kreistag zu Entscheidung vorlegen.
Rückwirkungen auf die Kreisumlage sind dabei nicht ausgeschlossen.“
Wertabschreibung anscheinend nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Wann wird die Wertberichtigung in der Bilanz des Hochsauerlandkreises erfolgen?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.“
Einflussmöglichkeiten der Kommunen unverändert?
Die SBL/FW fragte: „Welche Anzeichen gibt es, dass der von vielen kommunalen Aktionären erhoffte kommunale Einfluss auf die Geschäftspolitik des RWE-Konzern noch vorhanden ist?
Der HSK antwortete: „Hierzu verweise ich auf den Vortrag des (kommissarischen) Vorstandsvorsitzenden der RWE Deutschland AG, Herrn Bernd Böddeling, in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2016. Es bestand die Möglichkeit, im Sinne Ihrer Fragestellung diese an Herrn Böddeling zu richten. Im Übrigen haben sich bisher an den Einflussmöglichkeiten von kommunaler Seite keine Veränderungen ergeben. Die Geschäftspolitik der RWE AG wird vom Vorstand und vom Aufsichtsrat des Unternehmens gesteuert, im Aufsichtsrat hat die kommunale Seite unverändert vier Vertreter.“
Kreistag soll über Veräußerung der RWE-Aktien entscheiden
Die SBL/FW fragte: „Stellen Sie Überlegungen an, das RWE-Aktienpaket des Hochsauerlandkreises zu veräußern?
Der HSK antwortete: „Eine Aufgabe oder teilweise Aufgabe der Beteiligung des Kreises an der RWE AG ist ausschließliche Angelegenheit des Kreistages.“
RWE-Beteiligung ist keine Finanzanlage?
Die SBL/FW fragte: „Oder erwarten Sie durch ein weiteres Festhalten an der RWE-Aktien-Beteiligung mehr Vor- als Nachteile?“
Der HSK antwortete: „Es ist in den vergangenen Jahren wiederholt dargelegt worden, dass es sich bei der RWE-Beteiligung des Kreises nicht um eine Finanzanlage handelt, sondern um eine
strategische Beteiligung mit historischem Bezug. Die RWE AG bzw. vormalig die VEW AG sind entstanden aus kommunalen Energieversorgungsunternehmen, die sich in den 1920-iger und 1930-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts zu größeren Einheiten zusammengeschlossen haben. An der grds. Aufgabenstellung, nämlich der Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung als Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge, hat sich nichts verändert. Auch hat die Beteiligung in den vergangenen Jahren durch hohe Dividendenausschüttungen zu erheblichen Entlastungen im Kreishaushalt geführt. Dies ist wiederholt im Zuge der Etatberatungen der vergangenen Jahre dargelegt worden. Allein seit 2002 sind dem Kreis Erträge im Volumen von rd. 162 Mio € zugeflossen. Es ist Ihre Einschätzung, die Beteiligung als vor- oder nachteilig zu betrachten.“
Vorteilhaft waren die Dividendenausschüttungen
(Nachteilig ist, dass sie ab 2017 auf unbestimmte Zeit ausfallen!)
Die SBL/FW fragte: „Wenn ja, was wären die Vorteile?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.“
Noch eine Anmerkung zur Antwort des Landrats über den Einfluss der Kommunen:
Die SBL/FW-Fraktion hatte in der Sitzung des Kreisausschusses auch den Vorstandsvorsitzenden der REW Deutschland AG danach gefragt. Er verwies auf die Investitionen der RWE in der Region. Die aber hängen kaum von den Aktienanteilen der Kommunen ab, sondern ergeben sich zwangsläufig aus der Tätigkeit eines Energieversorgers… Und auf Nachfrage der SBL/FW im Kreisausschuss kam auch heraus, dass alle Kommunen zusammen nur noch unter 25% Aktienanteil besitzen. Damit ist die früher vorhandene “Sperrminorität” der Kommunen weggefallen!
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)