Ren­ten­be­ra­tung in Sun­dern – AG 60plus for­dert Klärung

19. April 2018
von Redaktion

Sun­dern. Erneut hat sich jetzt die AG 60plus der Sun­derner Sozi­al­de­mo­kra­ten zum The­ma Ren­ten­be­ra­tung geäußert.

In einem Brief an Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del brin­gen sie ihre Freu­de dar­über zum Aus­druck, dass ab Mai 2018 wie­der eine ehren­amt­li­che Ren­ten­be­ra­tung in Sun­dern ange­bo­ten wird. Erfreut zei­gen sich die AG – Mit­glie­der dar­über, dass es gelun­gen ist, mit Harald Breu­hahn, ehren­amt­li­cher Ver­si­cher­ten­be­ra­ter der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung, einen aner­kann­ter Fach­mann für die­se wich­ti­ge Auf­nah­me zu gewinnen.

 

Das Ziel der AG 60plus, so Vor­stands­mit­glied Klaus Plüm­per, eine regel­mä­ßi­ge, qua­li­fi­zier­te und aus­rei­chend quan­ti­fi­zier­te haupt­amt­li­che Ren­ten­be­ra­tung in Sun­dern anzu­bie­ten, ist hier­mit aller­dings noch nicht erreicht.

 

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung hat­te der Arbeits­ge­mein­schaft mit Schrei­ben vom 21.2.2018 mit­ge­teilt hat, dass nach ihrer Rechts­auf­fas­sung das Vor­hal­ten eines Ver­si­che­rungs­am­tes zu den Pflicht­auf­ga­ben der Stadt gehört.

Die­se Auf­fas­sung wird seit eini­gen Jah­ren aller­dings von der Stadt­ver­wal­tung nicht geteilt. So hat z. B. der ehe­ma­li­ge Bür­ger­meis­ter Det­lef Lins in der Rats­sit­zung am 25.6.2015 auf eine ent­spre­chen­de Anfra­ge mit­ge­teilt, dass es sich bei der Ren­ten­be­ra­tung um eine frei­wil­li­ge Leis­tung der Ver­wal­tung han­de­le und das nach der Erkran­kung der Mit­ar­bei­te­rin die­se Stel­le auch nicht wie­der­be­setzt werde.

Das zwei so gra­vie­rend unter­schied­li­che Rechts­auf­fas­sun­gen herr­schen ist aus Sicht der AG 60plus ein unhalt­ba­rer Zustand.

In ihrem Schrei­ben an Bür­ger­meis­ter Bro­del heißt es wei­ter: Wir bit­ten Sie daher drin­gend dar­um, dass schnell und rechts­si­cher geklärt wird, ob eine Ren­ten­be­ra­tung zu den Pflicht­auf­ga­ben der Stadt Sun­dern gehört, oder ob es sich, wie von der Ver­wal­tung bis­lang geäu­ßert, um eine frei­wil­li­ge Leis­tung der Ver­wal­tung / Stadt gehört.

 

Erfreut zei­gen sich die Vor­stands­mit­glie­der der AG über die Zusa­ge des Bür­ger­meis­ters, die­se Fra­ge nun end­gül­tig zu klä­ren und die Ange­le­gen­heit inten­siv zu behandeln.

 

Aus Sicht der Arbeits­ge­mein­schaft kann es nicht sein, dass viel­leicht auch in Zukunft Bera­tungs­su­chen­de in die Nach­bar­städ­te aus­wei­chen müs­sen. Beson­ders für allein­ste­hen­de und in ihrer Mobi­li­tät ein­ge­schränk­te Per­so­nen, soll­te die­ser Zustand ver­mie­den werden.

Gegen­über der AG 60plus hat­te der Bür­ger­meis­ter erklärt: „Es kann nicht sein, dass die­se Zustän­dig­keits­fra­ge auf dem Rücken der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus­ge­tra­gen wird. Die­se offe­ne Fra­ge muss end­gül­tig geklärt werden.“