Reicht das Ange­bot an bezahl­ba­ren Woh­nun­gen für Grundsicherungsempfänger?

21. Juli 2017
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Der Hoch­sauer­land­kreis hat eine Richt­li­nie dar­über erlas­sen, wel­che Mie­ten höchs­tens für Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­gern von Grund­si­che­rung aner­kannt werden.
Die­se Wer­te sind so nied­rig, dass die Betrof­fe­nen oft kei­ne bezahl­ba­re Woh­nung fin­den können.

Ande­ren Hil­fe­emp­fän­gern wird das Bezie­hen einer frei­en Woh­nung ver­wei­gert, obwohl die Miet­hö­he passt, weil die­se Woh­nung angeb­lich zu groß ist.

Rein­hard Loos, Spre­cher der Kreis­tags­frak­ti­on Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te, schrieb daher am 11.07.2017 Land­rat Dr. Karl Schnei­der an und stell­te ihm die­se drei Fragen:
• Wel­che Über­le­gun­gen, Pla­nun­gen und aktu­el­le Maß­nah­men gibt es Ihrer­seits, damit Grund­si­che­rungs­emp­fän­ger künf­tig leich­ter eine geeig­ne­te Woh­nung fin­den und bezah­len können?
• War­um ist für Sach­be­ar­bei­ter in Sozi­al­äm­tern im HSK die Woh­nungs­grö­ße ein Kri­te­ri­um zur Ver­wei­ge­rung der Kos­ten­über­nah­me für eine freie Woh­nung, auch wenn die Miet­kos­ten im Rah­men der Gren­zen der o.g. Richt­li­nie für die Ange­mes­sen­heit liegen?
• Wel­che wei­te­ren Kri­te­ri­en – außer der Miet­hö­he – wer­den von Sach­be­ar­bei­tern in Sozi­al­äm­tern im HSK ange­wandt, um die Über­nah­me der Kos­ten für die Unter­kunft zu ver­wei­gern, und warum?

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)