Planwagenfahrten – aber bitte sicher!

Hochsauerlandkreis/Schmallenberg Am Samstag, 25.04.2015 fuhr gegen 19:30 Uhr ein Planwagen von Gleidorf aus in Richtung Bad Fredeburg. Auf dem Planwagen, der von einem Traktor gezogen wurde, saßen vier Personen. Das Gespann steuerte eine 22-jährige Frau aus Schmallenberg. An dem Planwagen befand sich kein Kennzeichen. Daher wurde es von den Beamten angehalten und kontrolliert. Im Laufe der Kontrolle stellten sie dann fest, dass die Fahrerin des Gespanns nicht die erforderliche Fahrerlaubnis dafür besaß. Weiterhin lag unter anderem keine Ausnahmegenehmigung vor und der Planwagen war nicht zugelassen und nicht versichert. Für die Fahrerin und den Halter des Gespanns zieht das nun einige Anzeigen nach sich.

 

Oft ist es Unwissenheit, die zu solchen Verstößen führt. In Anbetracht des bevorstehenden Feiertags am 01. Mai, an denen Planwagenfahrten gerne unternommen werden, möchte die Polizei an dieser Stelle noch einmal auf einige Dinge aufmerksam machen, die erforderlich sind, um ein solches Gespann im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

 

Für Planwagen und Zugmaschine ist zunächst eine spezielle Genehmigung (§ 70 StVZO) der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.

Diese wird nur erteilt, wenn das Gespann (Planwagen und Zugmaschine) bestimmte Voraussetzungen erfüllt, die von einem Sachverständigen geprüft werden müssen. Zugmaschine und Planwagen müssen zudem einzeln zugelassen sein und jeweils ein eigenes Kennzeichen haben. Für den Transport von Personen ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Der Fahrer eines solchen Gespanns benötigt die Führerscheinklasse C1E oder alte Klasse 3. Eine genauere Übersicht bietet der Hochsauerlandkreis unter seiner Internetseite unter

 

http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/auto_verkehr/sicherheit/Planwagenfahrten.php.

 

Diese Vorschriften mögen umfänglich erscheinen, dienen aber letztlich der Sicherheit aller Beteiligten im Straßenverkehr.