Plan­wa­gen­fahr­ten – aber bit­te sicher!

28. April 2015
von Redaktion

pol1Hochsauerlandkreis/​Schmallenberg  Am Sams­tag, 25.04.2015 fuhr gegen 19:30 Uhr ein Plan­wa­gen von Glei­dorf aus in Rich­tung Bad Fre­de­burg. Auf dem Plan­wa­gen, der von einem Trak­tor gezo­gen wur­de, saßen vier Per­so­nen. Das Gespann steu­er­te eine 22-jäh­ri­ge Frau aus Schmal­len­berg. An dem Plan­wa­gen befand sich kein Kenn­zei­chen. Daher wur­de es von den Beam­ten ange­hal­ten und kon­trol­liert. Im Lau­fe der Kon­trol­le stell­ten sie dann fest, dass die Fah­re­rin des Gespanns nicht die erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis dafür besaß. Wei­ter­hin lag unter ande­rem kei­ne Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung vor und der Plan­wa­gen war nicht zuge­las­sen und nicht ver­si­chert. Für die Fah­re­rin und den Hal­ter des Gespanns zieht das nun eini­ge Anzei­gen nach sich.

 

Oft ist es Unwis­sen­heit, die zu sol­chen Ver­stö­ßen führt. In Anbe­tracht des bevor­ste­hen­den Fei­er­tags am 01. Mai, an denen Plan­wa­gen­fahr­ten ger­ne unter­nom­men wer­den, möch­te die Poli­zei an die­ser Stel­le noch ein­mal auf eini­ge Din­ge auf­merk­sam machen, die erfor­der­lich sind, um ein sol­ches Gespann im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr zu führen.

 

Für Plan­wa­gen und Zug­ma­schi­ne ist zunächst eine spe­zi­el­le Geneh­mi­gung (§ 70 StV­ZO) der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg erforderlich.

Die­se wird nur erteilt, wenn das Gespann (Plan­wa­gen und Zug­ma­schi­ne) bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, die von einem Sach­ver­stän­di­gen geprüft wer­den müs­sen. Zug­ma­schi­ne und Plan­wa­gen müs­sen zudem ein­zeln zuge­las­sen sein und jeweils ein eige­nes Kenn­zei­chen haben. Für den Trans­port von Per­so­nen ist eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de erfor­der­lich. Der Fah­rer eines sol­chen Gespanns benö­tigt die Füh­rer­schein­klas­se C1E oder alte Klas­se 3. Eine genaue­re Über­sicht bie­tet der Hoch­sauer­land­kreis unter sei­ner Inter­net­sei­te unter

 

http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/auto_verkehr/sicherheit/Planwagenfahrten.php.

 

Die­se Vor­schrif­ten mögen umfäng­lich erschei­nen, die­nen aber letzt­lich der Sicher­heit aller Betei­lig­ten im Straßenverkehr.